Bauer sperrt aus Selbstschutz Almweg für Touristen

Berufungsurteil um Kuh-Attacke

Im Sommer 2014 starb eine Wanderin bei einem Kuh-Angriff. Jetzt hat der Oberste Gerichtshof in Wien das endgültige Urteil gefällt.

Symbolbild
© picture alliance

Rückblick

Im Sommer 2014 wurde eine Touristin aus Rheinland-Pfalz bei einer Wanderung im Stubaital von einer Kuhherde zu Tode getrampelt. 

Auslöser für die Attacke war wohl der Hund der Wanderin, von dem sich die Kuhherde provoziert fühlte. Offensichtlich wollten die Mutterkühe ihre Kälber beschützen. Ihren Hund führte die 45-jährige Bergsportlerin an einer rund 2,5 Meter langen Leine, die sie mit Hilfe eines Karabiners um die Hüfte fixiert hatte. 

Laut einer Pressemitteilung der Kanzlei JURA.CC ereignete sich der Unfall "auf einer öffentlichen Straße an einer Stelle im Weidegebiet, welche sowohl von Wanderern, Kindern, Radfahrern und auch Fahrzeugen stark frequentiert wird; dort führen viele Wanderwege zusammen [...] in unmittelbarer Nähe befindet sich eine Gastwirtschaft mit mehr als 220 Sitzplätzen, welche im Sommer regelmäßig sehr gut besucht ist. Auch die Mutterkuhherde hielt sich vornehmlich in diesem Gebiet auf [...]."

Nach Ansicht der Richter hätten die angebrachten Warnschilder des Landwirts nicht ausgereicht, um "an solch einer stark frequentierten Stelle" vor der Gefahr durch Mutterkühe zu warnen. Daher seien "an einem neuralgischen Punkt wie dem Unfallsort Abzäunungen zum Schutz des höchsten Gutes, des menschlichen Lebens, notwendig und aufgrund des geringen Aufwandes auch zumutbar."

Auf der anderen Seite hätte die Touristin den Hund nicht so anleinen dürfen, dass er nicht losgelassen werden kann. Sie hätte wissen müssen, dass Mutterkühe auf Hunde aggressiv reagieren können. 

"Die Wahrscheinlichkeit eines unmittelbaren Angriffes war aufgrund des sonstigen Verhaltens der Verunfallten aber sehr gering", so das Gericht. Der Verschuldensanteil der tödlich Verunglückten sei aber "vernachlässigbar".

Das Gericht verurteilte den angeklagten Landwirt in einem ersten Rechtsspruch zu einmaligen 180.000 Euro Schadensersatz, einer monatliche Rente von 1.200 Euro an den Witwer und zusätzlichen 350 Euro pro Monat an den hinterbliebenen Sohn verurteilt. 

Aktuelles Urteil

Der Besitzer der Kuhherde ging daraufhin in Berufung. Das neue Urteil des Obersten Gerichtshofs ist folgendes: Der Landwirt aus dem Tiroler Stubaital muss dem Witwer und dem Sohn eine monatliche Rente von zusammen knapp 800 Euro zahlen, sowie einmalig 78.000 Euro.

Das Berufungsgericht in Innsbruck und der Oberste Gerichtshof sprechen der Frau eine Mitschuld zu. Sie war trotz Warnschild mit ihrem Hund der Herde zu nah gekommen. Der Bauer hätte seine Weide zum besonders frequentierten Wanderweg aber zumindest auf einer Länge von 500 Meter abzäunen müssen. 

Reaktion eines steirischen Almbauers

Ein Almbauer aus der Steiermark hat nun aufgrund des neuen Urteils beschlossen, einen zwei Kilometer langen Weg entlang seiner Weide im Bereich der steirischen Sommeralm im Bezirk Weiz komplett zu sperren. Dies tue er vorsorglich zum Selbstschutz, um nicht für mögliche Kuhattacken haften zu müssen, so Hannes Willingshofer gegenüber steiermark.orf.at. 

Mit dieser ersten Wegsperre will der Almbauer wohl ein Zeichen setzen. Die Landwirte appellieren an die Wanderer, die Verhaltensregeln auf der Alm einzuhalten. Grundsätzlich wolle man die Almen für die Wanderer offen halten.

50 Kommentare

Kommentar schreiben
Alb Hans

Leider wird hier von der Justiz die "Kuh" gemolken, solange sie noch "Milch" gibt
- Geldbestrafung des Landwirts
Warum braucht man hier den Landwirt als Schuldigen? So was soll man verstehen - ein absurdes Gerichtsurteil.
So traurig der tödliche Ausgang für die Frau auch ist; Sie hat doch durch ihr Verhalten mit Begleitung ihres Hundes fahrlässig gehandelt
und ist leider durch diese unglückliche Umstände verunglückt.

Ebner Helge

Das Urteil ist tatsächlich unbegreiflich. Auch in Hinsicht der weiteren Rechtssprechung und des Verhaltens derer, die man Wanderer nennt.
Fakt ist, daß da ein Mensch fremdes Eigentum betritt, ohne den Eigentümer zu fragen, ob dies gestattet ist.
Es sind die Richter zu befragen, ob sie einen Garten besitzen und wenn ja, sofort hin und sich dort wohlfühlen. Und wenn mich der Hund beisst, wird lebenslange Rente gefordert !!
Absurd.
Der Begriff Eigenverantwortung scheint sich in Luft aufzulösen. Es muß immer jemand anderer Schuld sein.
Keinen geringen Anteil haben an diesem Klima die, die selbst deklariert "Recht" vertreten-die Juristen. Manchmal hat man das Gefühl, daß Fragen so lange rechtlich bearbeitet werden müssen, bis kein Geld mehr zu verdienen ist.
Nachvollziehbare Folge ist - und dem kann man nur zustimmen und das muß auch vollzogen/bestraft werden - daß die Weiden nicht mehr betreten werden dürfen ( und sich darauf befindliche Wege auch !)
So wie der Garten vieler Menschen.

Hundebesitzer

Mein lieber Herr Wald,
Fälle bezüglich Angriffe von Wolf und Bär? Hä. Es ist ja wohl leider ein Glücksfall, wenn man diesen Tieren begegnet! Welchen Schaden hatten sie denn persönlich durch diese Tiere, die früher hier heimisch waren, bevor sie ausgerottet wurden?

Klaus Weigel

Ich persönlich finde es schlimm, dass der Bauer derart stark bestraft wurde und jetzt wahrscheinlich in seiner Existenz bedroht ist. Meiner Meinung nach liegt doch die Hauptschuld bei der Touristin und ihrem Hund.

Anja

Ich bin fassungslos!
Dieses Urteil kann existenzbedrohend sein! Als Landwirt muss man sich das auch erstmal leisten können! Gerade wenn man nicht auf Fabirkhaltung und co setzt!
Welche Blitzbirne hat da geurteilt!?

Dieter

Völlig bescheuertes Urteil!! Überhaupt nicht zu verstehen (für einen normalen Menschen).

Fritzi

Degeneration auf der ganzen Linie !!!!!!!

Ahrend Höper

Die Richter sind doch nicht mehr normal. Wenn man als Spaziergänger fremdes Eigentum betritt und dort zu Schaden kommt, hat man nicht nur selbst Schuld, sondern muß auch für entstandene Schäden aufkommen! Wie kann eszu solchen Fehlurteilen kommen?

Jörg aus Brandenburg i

Ich glaube die Menschen werden immer XXX (von der Redaktion entfernt!) mann steigt auch nicht in ein Löwen Käfig mit einem Schnitzel um den Hals gebunden am XXX (von der Redaktion entfernt!) ist der Richter

Wald

Wer bezahlt eigentlich wenn ein Mensch oder Hund von einem Wolf oder Bär angegriffen wird? Die Politiker, die eine Ausbreitung dieser Raubtiere zulassen oder die besserwissenden Pseudonaturschützer, die Gebetsmühlenartig wiederholen, daß diese völlig harmlos sind? Nein - eher nicht, lieber wird einem Landwirt die Existenz zerstört, wegen einer völlig natürlichen Reaktion einer Kuh die ihr Kalb verteidigt. Aber da ist ja was zu holen!

Seite 1 / 5 Next