Sicherheit am Berg

Wer zahlt nach einem Bergunfall?

Ist eine Mitgliedschaft im DAV ein "Vollkasko-Schein"? Brauche ich zusätzlichen Versicherungsschutz? Wie ist die Lage in den anderen Alpenländern? Muss man bei Fahrlässigkeit oder Leichtsinn selbst zahlen? In Deutschland und Österreich sind nach abgesetztem Notruf ehrenamtliche Helfer 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr auch in unwegsamstem Gelände zur Stelle. Das ist keine Selbstverständlichkeit und wird spätestens mit Blick auf das alpine Rettungswesen in anderen Ländern klar.

Bergschule: Wer zahlt nach einem Bergunfall?
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Wann zahlt die Krankenkasse? Unterschied zwischen Bergung und Rettung

Hierzulande wird nach einem Notruf prinzipiell zwischen Bergung und Rettung unterschieden. Denn diese Definition bestimmt, wer den Einsatz am Ende bezahlen muss. Zur Erinnerung: Macht die Schwere der Verletzung einen Abtransport erforderlich, handelt es sich um eine Rettung. Machen hingegen nicht die Verletzung, sondern andere Faktoren wie unzugängliches Gelände einen Heli erforderlich, spricht man von einer Bergung. Prinzipiell gilt: Nur bei Rettungen zahlt die Krankenkasse. Wird der Einsatz als Bergung eingestuft, wird – wenn überhaupt – nur ein Teil der Summe übernommen. Ob am Ende die Kosten übernommen werden, hängt also immer direkt von der medizinischen Notwendigkeit ab.

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Text von Lubika Brechtel

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