Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat Anklage gegen einen 36-jährigen Alpinisten erhoben. Er soll seine unerfahrene Freundin auf den winterlichen Stüdlgrat geführt, grobe Fehler begangen und sie schließlich erschöpft und unterkühlt zurückgelassen haben – rund 50 Meter unterhalb des Gipfelkreuzes des Großglockner. Die Frau erfror.
+++ Hier findet ihr nähere Informationen zur Tragödie am Großglockner im Januar 2025 und den bisherigen Verlauf der Ermittlungen. +++

Aufnahme der Webcam auf der Adlersruhe aus der Nacht des Geschehens. Der Lichtkegel zeigt den Bergsteiger auf dem Weg, um Hilfe zu holen.
Ein erfahrener Bergsteiger und eine unerfahrene Partnerin@(zwischenHeadlineTag)>
Laut Anklageschrift war der Mann alpinerfahren und plante die Tour selbst. Seine 33-jährige Partnerin hingegen hatte niemals zuvor eine Hochtour in dieser Länge, Schwierigkeit und Höhenlage unternommen. Dennoch führte er sie auf die winterliche Route über den Stüdlgrat, eine anspruchsvolle Tour, die bei Wind und Kälte schnell zur Hochrisikotour wird.
Verspäteter Start und fehlende Notausrüstung@(zwischenHeadlineTag)>
Die Staatsanwaltschaft Innsbruck macht dem erfahrenen Bergsteiger mehrere Fehler zum Vorwurf: Die Tour sei rund zwei Stunden zu spät gestartet worden. Notausrüstung, insbesondere Biwakausrüstung, sei nicht mitgeführt worden. Für alpine Standards im Winter ein schwerer Planungsfehler. Zudem habe der Mann zugelassen, dass seine Partnerin in Splitboard-Softboots unterwegs war. Für kombiniertes, felsiges Hochtourengelände sind solche Schuhe ungeeignet.
Keine Umkehr, keine Notsignale@(zwischenHeadlineTag)>
In der Nacht herrschten Sturm mit Windgeschwindigkeiten bis zu 74 km/h, minus 8 Grad Lufttemperatur und ein gefühltes Kälteempfinden von etwa minus 20 Grad. Nach Ansicht der Ermittler hätte spätestens am "Frühstücksplatzl" umgekehrt werden müssen. Doch das Duo stieg weiter auf. Obwohl das Paar gegen 20:50 Uhr nicht mehr weiterkam, setzte der Angeklagte keinen Notruf ab. Selbst als ein Polizeihubschrauber überflog, gab er laut Anklage keine Notsignale. Stattdessen wartete er bis 03:30 Uhr mit einer eigenen Alarmierung.
Dieses Video des ORF zeigt eindrucksvoll, was in dieser Nacht geschehen ist. Es wurde auf YouTube hochgeladen, hier könnt ihr es direkt ansehen:
Telefon auf lautlos@(zwischenHeadlineTag)>
Mehrfach versuchte die Alpinpolizei, den Mann zu erreichen. Er nahm den ersten Kontakt um 00:35 Uhr an, danach nicht mehr. Obwohl der Inhalt des Gespräches unklar geblieben sei, nahm der Angeklagte nicht noch einmal Kontakt zu den Rettungskräften auf. Er habe stattdessen sein Telefon lautlos gestellt und verstaut, so die Staatsanwaltschaft und weitere Anrufe der Alpinpolizei nicht mehr entgegengenommen.
Kein Schutz vor der Kälte@(zwischenHeadlineTag)>
Der Mann habe es zudem versäumt, seine unterkühlte Partnerin windgeschützt zu lagern, Rettungsdecken zu nutzen oder Gepäck abzunehmen. Schließlich habe er sie gegen 02:00 Uhr entkräftet zurückgelassen. Gutachten, Uhrendaten, Bilder und Zeugenaussagen wurden ausgewertet. Der Angeklagte bestreitet Fehlverhalten. Dennoch steht nun der Vorwurf der grob fahrlässigen Tötung im Raum – strafbar mit bis zu drei Jahren Haft.
Kommentar von ALPIN-Portalmanager Holger Rupprecht@(zwischenHeadlineTag)>
"Ich bin gewöhnlich weit davon entfernt, bei Unfällen am Berg mit dem Finger auf jemanden zu zeigen und vorschnell Schuldzuweisungen auszusprechen. Die "vom-Sofa-aus-Schuldigsprecher" auf Social-Media sind mir ein Graus. Jedem sind am Berg schon Fehler passiert und manch einer hat den Fehler teuer bezahlen müssen. Und in manchen Fällen ist nicht der Fehlbare selbst, sondern der "unschuldige" Tourenpartner das Opfer. Dennoch möchte ich nicht, dass daraus resultierende Unfälle regelmäßig vor Gericht landen.
Auch in diesem Fall gilt bis zur Verhandlung und einem etwaigen Schuldspruch die Unschuldsvermutung! Sollten sich die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft jedoch vor Gericht bestätigen und beweisen lassen, müsste dies strafrechtliche Konsequenzen haben – zu lang ist die Liste der Vorwürfe, zu eklatant und zu folgenschwer sind die Fehler, die ein erfahrener Alpinist hier mutmaßlich gemacht hat. Auch am Berg gibt es Verantwortung für andere. Wer sie in diesem Maß verletzt hat, muss Konsequenzen spüren."


21 Kommentare
Kommentar schreibenNatürlich ist man hinterher immer schlauer, und erst recht, wenn man vom Sofa aus urteilt. Einen Aspekt möchte ich aber ansprechen, der noch unerwähnt geblieben ist : Die Frau hatte unzureichendes Schuhwerk an, hätte also den Rettungseinsatz in jeden Falle selbst bezahlen müssen. Da wären leicht 30000 bis 40000 Euro auf sie zugekommen. Das kann ein Grund gewesen sein, warum die Bergrettung nicht früher informiert wurde. Natürlich alles nur Spekulation, aber jeder Bergsteiger riskiert sein Vermögen, wenn ein Hubschauber verständigt wird.
Man lässt am Berg keinen zurück.
Vom Sofa aus mit dem Finger zeigen ist immer einfach.
Ich für meinen Teil habe einige Winterbesteigungen teilweise auch mit unerfahren Partner/ innen getätigt.
2019 musste ich meinen Vater am Eiger die letzten vier Seillängen hinter mir herziehen. Mein Vater, selbst ein erfahrener Alpinist hat sich mit seinen damals 63 Jahren überschätzt.
Ein ungeplantes Biwak hätten wir aber genauso dort machen können. Warum dieses? Weil wir sorgfältig geplant und ausgerüstet haben.
Wie oft wurde ich an vermeintlich einfachen Bergen wie dem Säuling belächelt, weil ich mich am Rucksack "totgeschleppt" habe. Dann bekam die mitsteigende unerfahrene Freundin Panik.
Mensch war sie glücklich, das wir am Seil gesichert absteigen konnten.
Ausrüstung und ein Biwaksack, wie auch geeignete Schuhe sind die Grundanforderung an jeden, der in die Berge will. Insbesondere bei Winterbesteigungen.
Ein Hallo an alle!
Erst einmal vorweg, ich lese hier gute Kommentare als auch Kommentare, die tatsächlich von wenig Ahnung zeugen. Deshalb fühle ich mich genötigt, hier auch etwas zu schreiben. Und zwar aus einer Sicht eines Bergsteigers, der vor rd. 25 Jahren den Stüdlgrat das erste Mal gegangen ist und etwa ab der Hälfte im schlechten Wetter mit Graupel und starkem Wind. Das letzte Mal vor zwei Jahren, bei guten Verhältnissen, jedoch mit durchaus signifikanten Schneeresten (Abstieg fast komplett mit Steigeisen).
Was mich vorab interessieren würde: wer von den Kommentatoren ist den Stüdlgrat schon begangen? Dabei meine ich nicht den Großglockner über den Normalweg!
Stüdlgrat im Winter: bei geeigneter Ausrüstung und Erfahrung durchaus machbar. Dazu gehört definitiv eine komplette Notfallausrüstung, um ein Biwak eine Nacht lang überleben zu können. Und natürlich steigeisenfestes Schuhwerk incl. Erfahrung im Umgang mit Steigeisen, Seil und Pickel aller Begeher. Ich traue mir das jedoch nicht zu.
Notruf: am Grat ist an den überwiegenden Stellen ein Mobilfunknetz vorhanden. Windgeräusche beeinträchtigen die Kommunikation teils erheblich. An vielen Stellen ist Sichtkontakt zur Adlersruhe. Dort ist eine Webcam installiert, diese nimmt m.W. jedoch nur alle 10 min ein Bild auf. Also SOS zur Webcam hilft nix.
Unglücksort: sollte dieser wirklich 50m unter dem Gipfel gewesen sein, hier sind alle wesentlichen Schwierigkeiten geschafft. Ein Abstieg zur Adlersruhe über den Normalweg ist alleine für, die, die den Stüdlgrat bis dahin geschafft haben, absolut möglich, sollte aber wegen der Einhaltung von Sicherheitsreserven (die sind in einer Notsituation aber hinfällig) nicht alleine unternommen werden.
Biwak: es gibt durchaus immer wieder Stellen, die weniger windanfällig sind. Ggf. müsste ein Biwak zusätzlich mit Seil abgesichert werden.
Haftung: am Berg gibt es eine sog. Garantenstellung. Diese besagt (vereinfacht) lt. vielfacher (deutscher ... österreichische habe ich nicht recherchiert, dürfte aber ähnlich liegen) Rechtsprechung, dass der erfahrenere Bergsteiger bei grober Fahrlässigkeit die Verantwortung hat (egal, was er oder der weniger Erfahrenere will/meint/sagt). Dies gilt es im Verfahren festzustellen. Und da vertraue ich auf die Sachkundigen, die hier sicher alle gehört werden.
Alles andere, was hier sonst noch gesagt wurde, sind Mutmaßungen, Wertungen und tw. auch inkompetentes Geblubbere. Ich bin, wie auch bei allen anderen Unglücken am Berg oder sonstwo, tief betroffen und möchte allen Nahestehenden mein Mitgefühl ausdrücken.
Und noch ein abschließender Kommentar zu allen Pressemeldungen (und noch mehr, den daraus abgeleiteten Aussagen): aufgrund eigener Erfahrungen ist das Vertrauen in diese sehr eingeschränkt, da die meisten (auch bereits die, die von den großen Agenturen, wie z.B. AFP, dpa, Reuters, APA kommen und da mehr oder weniger übernommen werden) Meldungen bereits "journalistisch bearbeitet" (z.B. verkürzt oder vereinfacht) sind - und wer kennt nicht das Spiel "Stille Post".
Viele Grüße
Kiboyeti (Oliver)
P.S. ich gendere nicht, meine aber immer alle Geschlechter
@Bruno. Zunächst bietet es der Anstand, und auch der Respekt vor der verstorbenen Bergsteigerin, hier aus der Ferne keine Mutmaßungen anzustellen. Insbesondere auch nicht über das Verhältnis der beiden unmittelbar beteiligten Menschen. Ich will mich zu Deinem grundsätzlich überlegt und sachlich geschrieben Beitrag insofern auch nur nochmals äußern, da Du mich zitiert hast. Vielleicht habe ich Dich auch falsch verstanden, aber nach allem was ich gelesen habe, kann von einer guten, oder auch nur angemessen Ausrüstung keine Rede sein. Alle anderen Themen wie zum Beispiel die persönliche Leistungsfähigkeit, die Aufbruchszeit, das Verhalten in der sich abzeichnenden Notsituation sind subjektiv und insofern schwer zu fassen. Aber mit Splitboardboots und ohne Biwaksack loszugehen ist schlicht und einfach zumindest grob fahrlässig.
wenn man sieht welche Hirnlosigkeiten alle jede Tag und alltäglich im Straßenverkehr begangen werden, erst recht mit mir als Fahrradfahrer, kein Wunder in der Extrem-Situation am Berg. Draußen in der Wildniß des Hochgebirges gibt es NICHTS zu erreichen als Mensch zu bleiben und menschlich zu sein, das heißt Umkehr, vernünftige Planung, Umsicht und Rücksicht. Der Gipfel mag bei perfekten Bedingungen oder perfektem Können eine Option sein, die gesunde Heimkehr ist immer obligatorisch.
Erst einmal Dank an Alpin.de, daß eine so interessante Diskussion ermöglicht wird. Natürlich wurden viele Berggänger durch diese Tatsache emotional berührt und interpretieren das Geschehene mit diesem tragischen Ende anders. Grundsätzlich, und ich meine, da ist kein Widerspruch möglich, kann bei jeglichem Fehlverhalten, egal von welchem Tourenpartner der Grimme Schnitter hinter der nächsten Ecke stehen. Beispiele sind Legion, eines, was mir spontan einfällt, war das Unglück Ende April 2018, als 7 Skitourengänger auf der Haute Route ums Leben kamen. Nebenbei - der Bergführer versuchte damals (leider vergeblich) Hilfe zu holen und entfernte sich von der Gruppe. Klar, ein etwas anderer Fall, aber man könnte auch argumentieren, er hatte die Leute ihrem Schicksal überlassen.
Nochmals will ich aber hervorheben, wenn es auch so aussieht, daß ich den männlichen Tourenpartner verteidigen will! Aber der Vorwurf in Julians interessantem Beitrag der "fahrlässigen Tötung" oder gar noch schlimmer wie bei "Ela", "er hat seine Freundin sterben lassen" - also fahrlässige Tötung (im deutschen StGB min. mit 5 Jahre geahndet) schießen weit über das Ziel hinaus. Und aus irgendwelchen Facebook-Kommentaren abzuleiten, daß die Frau hörig oder abhängig war, ebenso. Dazu ist nichts näher bekannt und solche Nachrichten dürften keine Relevanz bei der Verurteilung haben. Warum auch?
Weiterhin sollte laut dem Text das Gegenteil der Fall sein, wie es "Hannes" schreibt - sie waren gut ausgerüstet, steht geschrieben.
Und das Argument des "mehr erfahrenen Tourenpartners" sollte auch keine Relevanz haben, da m.E. keiner irgendwie "erfahren" war, sonst wäre die Sache anders ausgangen. Ein Beispiel dazu ist die unglaublich lange Zeit von 15 Stunden, die für die Tour benötigt wurde! Entweder einer oder beide Tourenpartner waren der Tour überhaupt nicht gewachsen und hätten sie erst gar nicht machen dürfen. Und wie ich bereits schrieb, grenzt es eh an ein Wunder, daß der andere Tourenpartner das Weitergehen überhaupt überlebte, aber da er erst an der Adlersruhe die Bergwacht angerufen hatte, sieht es doch beinahe so aus, als wollte er Hilfe holen, alles andere ergibt keinen Sinn.
Und beide hätten getrennt die Bergwacht anrufen können, ein Punkt, der nicht zu bestreiten ist, und warum dies nicht geschah, verstehe ich nach wie vor nicht.
Aber es stimmt, was Julian geschrieben hat, auch wenn der Mann nur wegen "unterlassener Hilfeleistung" davonkommt, ist es natürlich die Frage des Gewissens, ob er damit zurechtkommt, aber ich bin der Ansicht, daß niemand das Recht hat, auf das Gewissen in so einer Sache einzuwirken.
In diesem Zusammenhang etwas anderes - eine Bitte an Alpin.de - anstelle von Wettbewerben der schönsten Fotos könnte man doch einmal von den Lesern eigene Berichte veröffentlichen, warum sie die Bergwacht (nicht) anriefen. Es sollte für viele sehr lehrreich sein. Bruno
an Hilde: sieht man sich ihre Facebook Einträge an, erkennt man ihrerseits eine grosses Vertrauen und Bewunderung für ihn, zb.. "danke für deine Linienführung, ohne dich wäre ich jetzt noch verloren in xx..",.. Fotos, mit ihm getagged,.. Seine Aussagen nach dem Unglück machen ihn nicht gerade zu einem Sympathieträger. Er hat seine Freundin sterben lassen,man kann es drehen wie man will. Den wahren Richter wird er nicht im Gerichtssaal treffen, er selbst wird es sein, der sich frei oder schuldig spricht.
Natürlich waren wir alle nicht dabei und selbstredend gilt bis zur Rechtskraft eines Urteiles die Unschuldsvermutung. Angesichts der immer mehr zu Tage tretenden Einzelheiten, mangelhafte bzw. nicht vorhandene Ausrüstung, unterschiedlicher Leistungsstand und körperliche Fähigkeiten in Zusammenhang mit der Tourenlänge und Schwierigkeit, kolportiertes Verhalten in der Notsituation uswusf habe ich Bedenken, dass das für den Bergsteiger gut ausgehen wird.
Die Anklagepunkte sind aus meiner Sicht schon erdrückend. Alleine die zwei Punkte "Partnerin hatte keinerlei Erfahrung mit Länge, Schwierigkeit und Höhenlage" sowie "Alarmierung nicht um 20.50 Uhr sondern mehr als sechs Stunden später" sind extrem schwere Fehler.
Zum Punkt "Verantwortung der Partnerin selbst", thematisiert durch die vorigen Kommentare:
Ja, sie hat als Bergsteigerin auch eine Eigenverantwortung - natürlich. In den beiden oben genannten Punkten war es ihre Entscheidung, die Tour nicht abzulehnen. Und es war ihre Entscheidung, nicht selbst die Bergrettung zu alarmieren - mit eigenem Smartphone oder dem Insistieren gegenüber dem Angeklagten.
Dennoch ist der Artikel meiner Ansicht nach eindeutig: Die Partnerin ist leider gestorben, deshalb kann nicht gegen sie ermittelt werden und natürlich keine Anklage erhoben werden. Das Material des Artikels umfasst daher genau die Punkte mit denen die Staatsanwaltschaft den Angeklagten der grob fahrlässigen Tötung überführen möchte.
Es verwundert nicht, dass die Staatsanwaltschaft keine Punkte erwähnt, die den Angeklagten zumindest teilweise entlasten würden. Dies obliegt der Verteidigung.
Ich kenne das österreichische Strafgesetz zwar nicht im Detail, wäre mir aber zum aktuellen Stand der Dinge nicht sicher, ob der Angeklagte möglicherweise vor einem tatsächlichen Prozess die grundsätzliche Schuld eingesteht und damit einem Prozess entgeht.
Zum einen aufgrund der offensichtlich erdrückenden Beweislage, zum anderen wäre wohl seine Verteidigung dem Grundsatz nach so aufgebaut: "schwierige Entscheidung, aber meine Partnerin hat zugestimmt".
Er kann sich nach meiner Einschätzung in einem Prozess wohl nur verteidigen, in dem er ständig die Verantwortung auf seine Partnerin abschiebt. Ob er mit so einem Verhalten sein Leben weiterverbringen möchte, wird sich zeigen.
Wenn er das so macht, könnte er schon mal - falls er das noch nicht getan hat - aus dem Bundesland in dem er wohnt in ein anderes ziehen, ggf. auch in ein anderes Land. Bei anderen "Bergpartnern" oder der lokalen ÖAV-Sektion würde das vermutlich nicht ganz so gut "ankommen".
Das mit dem Gesäusel "Bergwacht hat schuld" ist natürlich Mumpitz. Diese hat immer und immer wieder die Rettung der beiden Bergsteiger angeboten, die Lage evaluiert und war vor Ort mit dem Hubschrauber aktiv. Alle Bergretter, auch die unten im Tal und die auf der Hütte, würden im Prozess für die Anklage aussagen. Diese Beweislage putzt da seine Behauptung in Windeseile fort, da hat er schlicht keine Chance, wenn er in seiner Verteidigung tatsächlich der Bergwacht die Schuld geben würde.
Für ihn aussagen würde: Niemand. Er könnte für sich selbst zwar aussagen (in den Zeugenstand treten), aber da kann er sich gemäß den Anklagepunkten hier im Artikel sicher sein, dass er vollkommen vom Staatsanwalt im Kreuzverhör auseinander genommen werden würde. Zu diesem Zeitpunkt im Prozess hätten alle Bergretter und Gutachter vor Gericht ausgesagt, der Staatsanwalt nimmt dann alle diese als Beweis vorgelegten Punkte und könnte den Angeklagten dann in einem regelrechten Trommelfeuer bildlich gesprochen "untergehen lassen".
Von daher, ich bin gespannt, ob der Prozess überhaupt stattfindet.