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Watzmann: Bußgeld für Wingsuitsprung fällig

Ein Wingsuit-Sprung von der Watzmann-Mittelspitze hat für Niklas Winter juristische Folgen.

Watzmann: Bußgeld für Wingsuitsprung fällig
© Screenshot Youtube

Das Video, das Nikals Winter Anfang Oktober 2019 auf der Video-Plattform Youtube veröffentlichte, ist zweifellos spektakulär. In dem rund neunminütigen Clip ist zu sehen, wie der 31-jährige Extremsportler mit einem Wingsuit von der Watzmann-Mittelspitze durch die berühmte Ostwand bis zum Königssee fliegt. 

Er habe lange überlegt, ob er das Video überhaupt veröffentlichen solle, so der gebürtige Traunreuter. Nach positiven Reaktionen habe er sich dazu entschlossen, den Film zu teilen - und damit prompt das Landratsamt Berchtesgadener Land auf den Plan gerufen.

Bußgeldbescheid erlassen

In einer ersten Stellungnahme wies die Behörde darauf hin, dass es laut Verordnung "grundsätzlich verboten" sei, über den Alpen- und Nationalpark Berchtesgaden "mit Luftfahrzeugen zu starten und zu landen". Und ein Wingsuit werde als Luftfahrzeug eingestuft. 

Ein Sprecher des Landratsamts Berchtesgadener Land bestätigte nun am Montag gegenüber der Deutschen Presseagentur, dass ein Bußgeldbescheid an den auch als "Fledermausmann" bekannten Oberbayern ergangen sei. Über die genaue Höhe könne aus Datenschutzgründen keine Auskunft gegeben werden, der maximale Strafrahmen von 2.500€ wurde jedoch nicht ausgeschöpft.

Behördensprecher Andreas Bratzdrum teilte mit, dass bei der Entscheidung berücksichtigt wurde, dass der Extremsportler offenbar die Verordnungslage nicht gekannt habe; zudem sei durch den Flug die Umwelt nicht beeinträchtigt worden.

"Aber natürlich geht am Bußgeld trotzdem kein Weg vorbei, weil er die Sprünge veröffentlicht hat und dadurch die Gefahr besteht, dass Nachahmer auftreten", stellte Bratzdrum fest.

Auf seiner Homepage erklärt Niklas Winter, dass er die Entscheidung "verstehe und akzeptiere". Das Video habe er dennoch nicht, wie vom Landratsamt gefordert, aus dem Netz genommen. 

Crowdfunding-Seite eingerichtet

"Diejenigen, die mir angeboten hatten zu spenden, falls es zu einer Strafe kommt, können mir einen größeren Gefallen tun, wenn sie für eine Umweltinitiative spenden. Die Verteidiger der Nationalparkverordnung dürfen sich selbstverständlich ebenso anschließen! Damit könnte die Aktion im Nachhinein zumindest noch für etwas gut gewesen sein und die aufgebrachten Kommentatoren können ihre Energien auf etwas Positives lenken", so der 31-jähre Elektrotechniker und Philosophiestudent.

Winter geht davon aus, dass ihm mit dem Flug vom Watzmann der längste Wingsuit BASE Jump auf deutschen Boden gelungen sei.

 

36 Kommentare

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Tina Köppl auf Facebook

Das Bußgeld ist so lachhaft. Der Nationalpark Berchtesgaden und das Landratsamt Berchtesgaden dazu sollte sich in Grund und Boden schämen.
Selber nicht besser sein und andere dafür zur Kasse beten. Einfach nur zum Kotzen.

Norman Wasse auf Facebook

Mensch = Luftfahrtzeug? Das sollte man mal juristisch durchfechten. Nulla poena sine lega scripta! Ganz nebenbei eigentlich die beste Werbung für die Gegend. Die sollten lieber Lizenzgebühren zahlen!

Stefan Wiebel auf Facebook

Als Profi muss man für eine gute PR schon mal was investieren. Für die, die es nicht wissen, es gibt dort ein langjähriges Adlerprojekt welches durch solche Aktionen gefährdet wird.

Marcel Schneiders auf Facebook

Ein wingsuit ist also ein Luftfahrzeug, interessant ich frag mich immer noch wem er damit geschadet hat.

Verena Fruhen auf Facebook

Die Kohle war es wert. Und danke das wir mitfliegen durften.

Thomas Junold auf Facebook

Bevor es schule macht, ist das wohl die beste möglichkeit. cooler sprung. er wusste, was er tat. ?? ahnungslosigkeit schützt auch nicht vor strafe.

Bettina Semmler auf Facebook

Ich versteh nicht warum regeln immer gebrochen werden müssen keine frage ein tolles video aber es gibt gründe warum es verboten ist nachfragen hätte nicht geschadet.

Martin Pilz auf Facebook

Finde ich absolut gerecht! Gewisse Grenzen müssen sein. Geht so etwas schief, müssen sich die Hilfskräfte ebenfalls oft großer Gefahr aussetzen.

aircontroller

- ein Wingsuit - Gerät gehört halt zur Kategorie Luftfahrzeug, und wenn das so ist, ist solch ein Sprung eben bei den entsprechenden Behörden anzumelden! Diese haben sich ja auch dem allgemeinen Luftfahrtgesetz national sowie international unterzuordnen. In der Schweiz ist es erlaubt (siehe Grindelwald), obwohl es die Anwohner nervt. Vielleicht ändert sich das mal.
Ich spekuliere, dass er wußte, dass er keine Genehmigung erhält - und hat die "dreiste" Form der Ausübung seines Sports gewählt. Fallschirmspringen ist auch anzumelden usw. und so fort - und das mit den Spenden von ihm, verstehe ich überhaupt nicht.
Tja, die gesuchte Aufmerksamkeit hat er bekommen, das andere scheint ihm "wurscht" zu sein, hohe Geldstrafen helfen da sicher auch nicht, vielleicht ein allgemeines Flugverbot für ihn persönlich, aber eine Lizenz, die man ihm wegnehmen kann - hat er ja nicht, wer soll das kontrollieren.

Renate reger

Wenn das jeder machen wuerde.
Fuer Kletterer und Wanderer kann das gefaehrlich werden. Gut wenn es verboten wird. Heutzutage sind leider viel zu viele Menschen am Berg die bei jeder kleinen indisposition
Auch viele junge die Bergwacht holen.

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