Erfrorene Kerstin G. konnte zuletzt nur mehr kriechen@(zwischenHeadlineTag)>
Sie kroch zuletzt nur noch auf allen Vieren, er suchte Hilfe – zu spät: Die 33-jährige Frau und ihr heute 38 Jahre alter Freund waren im Januar 2025 auf den höchsten Berg Österreichs gestiegen. Die völlig entkräftete Frau starb in der Nacht bei eisigem Wind knapp unterhalb des 3798 Meter hohen Gipfels. Sie blieb dort allein zurück, während der Mann versuchte, Hilfe zu holen.
Der Richter begründete sein Urteil so: Der erfahrene Alpinist habe keine Rücksicht darauf genommen, dass seine Freundin zuvor keine so herausfordernden Bergtouren im Winter gemacht hatte. "Sie ist gegangen bis zu ihrem Tod", sagte der Richter. Zuletzt sei sie nur mehr auf allen Vieren gekrochen. Der Angeklagte habe seinerFreundin auch unpassende Ausrüstung zur Verfügung gestellt, sagte der Richter. Am Berg habe er nicht richtig reagiert, als das Wetter schlechter wurde und seine Freundin kaum mehr vorankam. Er habe die Tour nicht rechtzeitig abgebrochen.
Alpinist sieht sich als unschuldig@(zwischenHeadlineTag)>
Der Richter betonte aber auch die tragische Komponente dieses Falles, der von vielen internationalen Journalisten verfolgt wurde. "Kein Urteil der Welt bringt ihnen ihre Freundin zurück", sagte er. Zu Beginn des Prozesses hatte sich der Angeklagte mit einem emotionalen Statement an das Gericht gewandt. Er wolle sagen, "dass es mir unendlich leid tut, was passiert ist, und wie es passiert ist". Er bekannte sich aber nicht schuldig.
Der Mann betonte, dass seine Freundin ebenfalls begeisterte Bergsteigerin und sehr sportlich gewesen sei. "Wir haben die Tour immer gemeinsam geplant und die Entscheidungen gemeinsam getroffen", sagte der 38-Jährige. Aus Sicht des Richters lag jedoch ein großer Teil der Verantwortung bei dem deutlich erfahreneren Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, er habe seine Partnerin in der Nacht "schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert" knapp unterhalb Gipfels zurückgelassen.
Alpin-Sachverständiger: Angeklakter "absolut inkompetent"@(zwischenHeadlineTag)>
Im Prozess sagte auch ein Alpin-Sachverständiger aus. Einerseits bewertete er den Angeklagten als äußerst leistungsstarken und erfahrenen Bergsteiger. Andererseits zählte er viele Fehler des Mannes auf, dessen Alpin-Kenntnisse aus der Praxis und aus Online-Videos stammen. "Nicht angemessen", "unverständlich", "absolut inkompetent" – so beschrieb der Experte die mangelhafte Kommunikation des Angeklagten mit Rettungskräften und dessen mangelnde Seiltechnik.
Ex-Freundin: Wurde auch am Großglockner allein gelassen@(zwischenHeadlineTag)>
Eine Ex-Freundin des Angeklagten sagte aus, dass er sie einmal auf einer anderen Route auf dem Großglockner alleingelassen habe, weil sie zu langsam vorangekommen sei und weil sich die beiden über die Route gestritten hätten. "Dann war er auf einmal weg", sagte sie. "Es war mitten in der Nacht, meine Stirnlampe ist ausgegangen, ich war am Ende meiner Kräfte", schilderte die Zeugin.
Der Richter sagte, der 38-jährige habe offenkundig enorme Schwierigkeiten, mit dem Unterschied zwischen seinen hohen Fähigkeiten und den Fähigkeiten anderer Menschen umzugehen. "Weitergehen um jeden Preis" – so umschrieb der Jurist die Einstellung des Angeklagten. Der Richter am Landesgericht Innsbruck verhängte eine fünfmonatige Bewährungsstrafe sowie eine Geldstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.



37 Kommentare
Kommentar schreibenHrmpfff, Ihre Begründung und Erwiderung ist nicht sehr umfangreich, darauf kann ich schwer auf sie eingehen. Nein, ich suche keine Aufmerksamkeit, aber bei schwerem Fehlverhalten der beiden Bergsteiger auch kein Gerede a la, der ist Gut, der ist böse und hat alles falsch gemacht. Also insofern Sie Probleme mit meiner Argumentationskette haben, dann greifen Sie die bitte an. Ansonsten, wenn ich Sie belästigt habe, ist das Ihre Schuld, müssen ja nicht mein Argumentation durchlesen. Bruno
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich kann es nicht glauben was für ein Urteil ausgesprochen wurde. Das Gericht sagte" Sie ist gegangen bis zu ihrem Tod". Für mich klingt das wie ein geplanter Totesmarsch von T..
Genau das war der Plan, Mangelhafte Ausrüstung und kein Abbruch bei eisigen Wind und Erschöpfung. Das ganze Thema zum Notruf und Handy ist alles fraglich.
All diese Handlungen gehörten zu seinem Plan für ein perfektes Verbrechen.
T. wollte Schuldfrei aus dieser Anklage rauskommen.
Mutig war die Aussage von seiner Ex-Freundin, hier hätte das Gericht reagieren müssen.
Für mich ist T. schuldig mit einer härteren Strafe.
Mein Aufrichtiges Beileid und tiefes Mitgefühl ans Trauhaus.
[Anmerkung der Redaktion: Den Klarnamen des Angeklagten haben wir entfernt.]
sos eu alp
Diese app sollte jeder kennen, der in die Berge geht.
@mag
Du schreibst:
"Zudem sehe ich des fraglich, dass der Richter dem Angeklagten zwar glaubt, mit seinem Anruf um 0:35 davon ausgeganen zu sein die Rettungskette in Gang gesetzt zu haben (warum sonst hätte er denn den Notruf gewählt?!)"
Die Antwort ist folgende:
Die Alpin-Polizei hat über das Nummernschild des am Berg geparkten Autos, seinen Namen und auch seine Telefonnummer ermittelt - sodann mehrfach versucht ihn zu erreichen. Man hatte bereits die Befürchtung, dass jemand in Not ist.
Sein Anruf um 0:35 Uhr war ein RÜCKRUF. Der Polizist hat vor Gericht ausgesagt, dass es eindeutig kein Notruf war.
Auf spätere Anrufe und mind eine WhatsApp-Nachricht der Polizei hat er nicht mehr reagiert - erst wieder, als er die Adlersruhe erreicht hat.
Tatsächlich hätte er sein Telefon die ganze Zeit nutzen können. Stattdessen möchte er Hilfe holen, wo keine zu erwarten ist.
Wieso wird eigentlich völlig ignoriert, dass SIE bereits um 17:30 Uhr den Notruf gewählt hat? Und wenn sie sich dann vertippt hat, wieso tippt sie nicht nochmal ? Und um 18:07 Uhr soll sie ihrer Mutter geschrieben haben „sind oben“, wobei sie doch noch lange nicht oben waren? Zu der Zeit muss sie schon extrem erschöpft gewesen sein, da ist doch nicht das erste was du machst, mitten im Weg, wenn es dir schlecht geht, deiner Mutter zu schreiben dass du oben bist. Das ist wirklich unfassbar. Auch die Tatsache, dass er bereits seine Exfreundin, am SELBEN Berg zurückgelassen hat, nachts im Dunkeln, wird hier ernsthaft überhaupt nicht thematisiert ?!
Der wirft der bergrettung, die ihr Leben riskieren um Menschen zu retten vor, sie hätten von 00:35 bis 3:30 gewartet weil sie getrödelt haben ?! Und seinen Notruf einfach ignoriert ? Warum hat er sein Handy auf stumm gestellt ? Warum hat er nicht 1000 mal angerufen um einen Notruf abzusetzen ? Und WARUM Hat er seine FREUNDIN dort liegen gelassen, wenn doch der Polizist ihm um 1:15 eine sms geschickt hat, dass in der Nähe eine winterhütte sei?!
Und jetzt der Oberhammer: sie wird gefunden, mit ausgezogenen Handschuhen und überstrecktem Hals?!? Ich bin komplett fassungslos. Das ist eine maßlose Respektlosigkeit, der Toten gegenüber. Wie kann man einen erwachsenen Mann, der bereits seine vorherige Freundin in die selbe Situation gebracht hat, so damit davon kommen lassen. Ich glaube ich bekomme einen Vogel wenn das nicht nochmal aufgerollt wird.
Ich kann weder Bruno noch Mag zustimmen.
Der Einfluss der Entscheidung auf Gemeinschaftstouren sowohl vom DAV als auch von ÖAV und den NF ist überschaubar. Sind alle gleichwertig, weil bspw eine Gruppe Tourenführer gemeinsam eine anspruchsvolle Tour macht, sind ohnehin alle als Übungsleiter qualifiziert, ausgebildet!, da gibt es den begleitenden tf nicht, und Jeweils! mit Notfallausrüstung unterwegs, da muss ich nicht vergessen, dass meine Begleitung ein Notbivy im Rucksack hat sondern habe meines und im Winter fix eine Rettungsdecke dabei und weiß diese auch zu benutzen. Ja, es kann auch bei gemeinsamen av Touren was passieren, aber nicht in dieser Weise mit unrealistischen Zeitplanung, durchziehen trotz fortgeschrittener Zeit und Wind im Hochwinter, jeder der Touren beim AV führt, ist auch bei privaten Touren ohne Führung umsichtig und schaut auf die Gruppe, auch wenn diese als Gemeinschaftstour die Entscheidungen gemeinsam trifft und hier hätte an so vielen Punkten anders gehandelt werden können/müssen, dass ein Vergleich mit Gemeinschaftstouren nicht greift, schon gar nicht dahingehend, dass bei Gemeinschaftstouren techn Schwierigkeiten ja leicht ausgeglichen werden können, ja, aber nur wenn der technisch versiertere das erkennt und dementsprechend handelt und schon sind wir wieder bei Umsicht, Ausrüstung und Wissensvorsprung.
Ein Vergleich Glockner mit der Mitnahme eines Spaziergängers auf eine T3 oder T4 Tour wie von Bruno angestellt, greift auch nicht, da ich wenn ich jemand mitnehme den ich nicht kenne schon beim Treffpunkt die Ausrüstung sprich Schuhwerk sehe, bei den ersten hm die Gehtechnik sehe, ob balance da ist, wenn diese fehlt und jem mit sneakers mitgeht, ja, dann ist wenn ich das zulasse weil in den Bergen jeder machen kann was er will, wenn was passiert, die Haftung auch begründet.
Interessant ist, dass in unzähligen Kommentaren vielen Prozessverfolgern das Urteil zu milde ist, allerdings sprechen auch sehr viele davon, dass künftig womöglich immer weniger Eigenverantwortung zähle und man bei gemeinsamen Touren rasch mit einem Bein im Kriminal steht...ziemlich gespalten die Cummunity
Naja, wegen dem Telefonat mit den Bergrettern: Einer von ihnen sagte ja aus - dass eben keine Rettung angefordert wurde!!
Das ist ja auch einer der - bei aller Differenziertheit und Erfahrung in der Outdoorwelt - uns alle stark irritiert.
Die Strafe ist viel zu mild. Es ist nicht, dass 1. Mal, dass dieser Mann schwächere am Berg zurück lässt. Er hat etliches falsch gemacht. Nun scheint es ja so als wäre alles gar nicht so falsch gelaufen. Schlimm
An Bruno: "Beziehungsgedöns" hat also in den Alpen nichts verloren - na bravo: zum zweiten Mal in dieser Kommentarspalte präsentieren Sie sich als genau der rüpelige Macho, der Sie eben doch sind: Ihre geschilderte Einzelsituation hin oder her. Zwischen Bergsteigern besteht IMMER eine Beziehung, in einer Seilschaft erst recht. Verantwortung füreinander, Respekt, Feinfühligkeit, Kameradschaft....muss ich weitermachen? Am Großglockner wurden all diese Werte schmählich mit Füßen getreten. Moralisches und ethisches Totalversagen, egal, wie man es dreht und wendet. Und natürlich hat Bruna recht mit ihrer Überlegung zum Machgefälle zwischen Mann und Frau. Daß beide Bergsteiger die Tour besser hätten lassen sollen, ist eine Binsenweisheit. In der Situation selbst hätte der Stärkere die Schwächere schützen müssen. Viel zu geringe Strafe, zumal keine Reue gezeigt wurde. Ich hoffe, der Typ hat wenigstens schlaflose Nächte. Wenn er so wie Sie gewickelt ist, wohl eher nicht....