ALPIN vor Ort in Innsbruck

Prozess um Erfrierungstod am Großglockner: "Versionen passen nicht zusammen"

Am 19. Februar 2026 wird der Erfrierungstod am Großglockner im vergangenen Winter verhandelt. Der Lebensgefährte der verstorbenen Kerstin G. steht vor Gericht, der Vorwurf lautet grob fahrlässige Tötung. ALPIN begleitet den Prozess vor Ort.

ALPIN beim Prozess in Innsbruck.
© Lubika Brechtel

Hier findet ihr unsere ausführliche Berichterstattung zu dem Fall, wo ihr u. a. den Ablauf der Unfallnacht, Infos zur Route und die Anklagepunkte einsehen könnt:

Prozessbeginn in Innsbruck: Großer medialer Andrang

Der Presseandrang am frühen Morgen des 19. Februars am Landesgericht Innsbruck ist beeindruckend. TV-Teams und Journalisten warten auf den Einlass um 8:30 Uhr. Besonders in österreichischen Medien schlug der Tod von Kerstin G. Wellen, auch internationale Medienvertreter sind vor Ort. Pünktlich um 9 Uhr betreten der Beschuldigte und sein Anwalt den Saal. Thomas P. werden insgesamt zehn Anklagepunkte zur Last gelegt. Er plädiert auf unschuldig.

Der zuständige Richter Norbert Hofer, selbst Berg- und Flugretter, befragt den Angeklagten den gesamten Vormittag über. Der Beschuldigte stellt der Befragung voran, den Tod seiner Freundin "unendlich zu bedauern". Hofer bemüht sich, sukzessiv die Ereignisse des Unglückstags nachzuvollziehen. Immer wieder wird dabei anhand des Topos der Route Bezug auf das Zeitmanagement der Seilschaft und die Verzögerungen genommen.

Hofer ist bekannt für eine ausgewiesene Berg-Expertise: sämtliche alpine Fälle, die in Innsbruck verhandelt werden, fallen in seinen Bereich. Im Vorfeld des Prozesses hatte es in den österreichischen Medien eine Diskussion bezüglich einer möglichen Befangenheit des Richters gegeben. Zu Beginn der Verhandlung ging Hofer explizit auf diese Vorwürfe ein. 

Angeklagter: "Wir waren eine gleichwertige Seilschaft"

Mehrfach verweist Thomas P. während der anschließenden Befragung auf "den starken Willen" seiner Freundin und bekräftigt wiederholt, es habe sich um eine "gleichwertige Seilschaft" gehandelt. Entscheidungen seien, auch am Großglockner, stets gemeinsam und auf Augenhöhe getroffen worden. Im Jahr der gemeinsamen Beziehung hatte das Paar u. a. die Watzmann-Ostwand via Salzburger Weg (V) oder den Steinerweg (V+) durch die Dachstein-Südwand bewältigt. Mitunter sei es vorgekommen, dass die Seilschaft umgekehrt sei, etwa bei einer Skitour auf die Wildspitze.

Die weitere Befragung schürt allerdings Zweifel an der alpinistischen Kompetenz der Toten und der "Seilschaft auf Augenhöhe". Während Thomas P. bereits anspruchsvolle Nordwand-Touren im Winter bewältigt hat, war Kerstin G. zwar offensichtlich konditionell sehr fit, am Berg allerdings deutlich weniger erfahren. WhatsApp-Nachrichten der Verstorbenen an ihre Mutter und auch an ihren Partner im Vorfeld der Tour stützen diese Annahme.

Der Angeklagte hingegen bleibt bis zum Ende der Befragung bei seiner Version: Bei dem Tod seiner Lebensgefährtin handle es sich um die Folge einer tragischen Verkettung der Umstände. Er selbst habe sich in einem psychischen und physischen Ausnahmezustand befunden, rechtfertigt der 38-Jährige sein Handeln in der Todesnacht. Zahlreiche Unklarheiten bezüglich der Telefonate können anhand der Aussagen nicht aufgeklärt werden.

<p>Aufnahme von der Adlersruhe am Morgen nach dem Unglück.</p>

Aufnahme von der Adlersruhe am Morgen nach dem Unglück.

© foto-webcam.eu

Weshalb wurde der Hubschrauber nicht genutzt? War das Telefonat mit der Alpinpolizei ein Notruf?

Auf das erste Telefonat mit der Alpinpolizei legt Hofer in seiner Befragung besonderes Augenmerk. Der Beschuldigte gibt an, er habe gegenüber der Polizei zum Ausdruck gebracht, dass es sich um einen Notfall handle. Er sei davon ausgegangen, dass die Rettungskette in Gang gesetzt worden sei. Dem widerspricht die Alpinpolizei. Aufzeichnungen des Telefonats gibt es nicht.

Als es um die konkreten Ereignissen im oberen Gratdrittel geht (darunter besagtes Telefonat, der Rettungshubschrauber, Kerstin G.s Befinden zum Zeitpunkt des Zurücklassens sowie die Auffindelage der Toten) verweist Thomas P. wiederholt auf Erinnerungslücken. Er gibt an, die laut Anklage bereits "bewegungsunfähige" Gefährtin habe ihn mit den Worten "Geh jetzt. Geh!" zum alleinigen Abstieg aufgefordert. Zuvor hatte der Angeklagte ausgesagt, die Entscheidung sei gemeinsam gefällt worden.

Hofer zog in Zweifel, wie dies ob der Orientierungslosigkeit, Bewegungsunfähigkeit und völliger Erschöpfung von Kerstin G. möglich gewesen sein solle. Wiederholt kommt es bezüglich Ausrüstung, Absprachen und zeitlichem Verlauf zu widersprüchlichen Aussagen. Unter anderem stellt sich heraus, dass neben technischen Fehlern (Steigeisen zu locker und nicht passend) und Versorgungslücken (der Beschuldigte hatte als Verpflegung lediglich Gummibärchen dabei) auch keine ausreichende Notfallausrüstung mitgeführt worden war.

<p>Aufnahme vom Stüdlgrat aus der Todesnacht.</p>

Aufnahme vom Stüdlgrat aus der Todesnacht.

© foto-webcam.eu

Er selbst besitze keinen Biwaksack, gab der Angeklagte u. a. zu Protokoll. Dass seine Freundin Rettungsdecke und einen Ein-Personen-Biwaksack mitgeführt hatte, habe er nicht gewusst. Er gab an, sich im Nachhinein zu wundern "weshalb sie die Ausrüstung nicht verwendet habe". Es folgen weitere Fragen, bei denen der Angeklagte auf Nicht-Wissen, sein eigenes schlechtes Befinden oder Erinnungslücken verweist.

Vertiefte Aufmerksamkeit erhält die Frage, weshalb nicht bereits der Notruf abgesetzt wurde, als sich Kerstin G. nur noch kriechend bzw. schließlich gar nicht mehr fortbewegen konnte. Er sei davon ausgegangen, Hilfe sei bereits unterwegs, so der Beschuldigte. Weitere An- bzw. Rückrufe der Rettungskäfte waren allerdings mehrere Stunden unbeantwortet geblieben. Thomas P. gab an, sie nicht erhalten bzw. gesehen zu haben.

Hatte Kerstin G. am Unfalltag selbst den Notruf gewählt?

Auch folgende Sachverhalte sorgten für Aufhorchen, konnten allerdings durch die Befragung von Thomas P. nicht aufgeklärt werden: Etwa gegen 17:30 Uhr (bereits in der Dunkelheit) hatte Kerstin G. am Unfalltag die 149 gewählt, 140 ist der Notruf der Bergrettung. Zudem schickte sie ihrer Mutter wenig später eine Nachricht, dass die Seilschaft die Tour wohlbehalten abgeschlossen habe. Von beidem habe Thomas P. nach eigener Aussage nichts mitbekommen.

Hofer kam am Ende der Befragung zu dem Ergebnis: "Insbesondere die Auffindesituation passt nicht zu Ihrer Schilderung, die Versionen passen einfach nicht zusammen." Er lud den Angeklagten ein letztes Mal ein, auf diese Widersprüche einzugehen. Der blieb stumm. 

Bis in den Abend hinein werden Zeugen gehört. Für Aufsehen sorgte etwa die Aussage des Richters, wonach die Exfreundin des Angeklagten bereits eine ähnliche Situation mit dem Angeklagten erlebt habe. Das Verfahren soll laut Hofer noch heute mit einem Urteil abgeschlossen werden.

Text von Lubika Brechtel

11 Kommentare

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Timo

angesichts dessen dass der Mann nicht auf seine Partnerin eingegangen ist allein schon bei der Planung. Man kann zwei Tage vor der Tour schon vorhersagen wieviel Wind es gibt. Dementsprechend sag ich die Tour ab oder mach sie. Der Mann hätte mit seiner Partnerin sprechen können, ob sie gesundheitlich fitt ist. Wenn man krank ist, gesundheitlich angeschlagen ist es klar, dass man körperlich nicht ganz so belastbar ist wie sonst. Die Planung an sich macht wenig Sinn, ich schau dass ich beim Sonnenaufgang am Einstieg der schwierigen Stelle bin vor allem dann, wenn ich weiß ok die Tour ist schwieriger als im Sommer wegen Schnee und allem. Es kamen viele Bergsteiger runter die abgebrochen haben, hier hätte der Angeklagte auch hinterfragen können, ob machbar oder nicht. Zum Frühstücksplatz haben sie in Gesamtlänge zuviel Zeit liegen lassen, hier hätte man dann anders reagieren müssen, als weitergehen. Die Punkte die vor der eigentlichen Kletterei da waren das waren einfach zuviele.
Der Angeklagte ist definitiv der Führer, da er zuviele Touren im Winter gemacht hat, unter anderm Großglockner Nordwand mehrmals, was jetzt auch nicht nichts ist.

Birgi

sos eu alp
Mit dieser app kann eine Notlage sehr leicht vermittelt und und ein Auffinden erleichter werden. Sollte eigentlich jedem bekannt sein, der in die Berge geht.

Bastian

Es macht auf mich den Eindruck, daß Thomas P. es so lange wie irgendwie möglich, vermeiden wollte, die Rettung zu beanspruchen (es geht mir ja auch so.) Aus Kostengründen? Statt bei Nacht und eisigem Wind über die Wahnsinns-Glocknerscharte (die so schmal ist wie ein aus einem Wolkenkratzer herausragender Stahlträger) und den ausgesetzten Grat über den Kleinglockner abzusteigen, hätte er die Rettung doch von der Stelle, wo seine Freundin lag, per Handy rufen können. Er hoffte, Bergsteiger auf der Adlersruhe zu treffen. Damit die ihm vielleicht helfen, und nicht die Rettung? Eine menschliche Tragödie....

Steigerle

Das Urteil von fünf Monaten auf Bewährung ist wirklich äußerste Milde. Man lässt am Berg keinen im Stich. Der Richter hat ihn als einen hervorragendenen Alpinisten bezeichnet - welcher "hervorragende Alpinist" steigt mit jemandem mit Snowboard-Schuhen in den Stüdlgrat ein? Im Winter? Ohne Biwaksack, mit losen Steigeisen? Bei so einem Wetter? Welcher hervorragende Alpinist denkt bei 10 h für 250 hm Aufstieg an den Gipfel?
Er hat das Leben dieser Frau rücksichtslos riskiert und sie dann noch feige im Stich ge- und dem Tod überlassen, den Eindruck hinterlässt er.

Karl

Ist es die Meinung der Polizei, daß er den Anruf aus Spaß gemacht hat?
Ein Anruf spät, dunkel.

Bruno

Geehrte Sabine, ich weiß nicht, warum ich es Opfern schwermache? Und warum schreiben Sie der Partnerin eine Opferrolle zu? Wurde sie dazu gezwungen? Laut Gelesenem waren die Beiden schon oft zusammen in den Bergen, sogar auf schweren Touren. Ich empfinde es als mysogin, wenn einer Frau die Eigenverantwortung für ihr Handeln abgesprochen wird, darüber hinaus, wie es in der Diskussion durchkam, daß sie "hörig" war. Aber Sie können mich Macho gern aufklären, warum sie nicht selbst vorher die Bergrettung anrief? Warum sie diese außergewöhnliche Tour überhaupt unternahm? Aber auch dafür sind die Männer schuld, richtig?
Ich kann Sie beruhigen, da ich weitgehendst mit Frauen in den Bergen bin und ich mich immer abspreche, auch kein Problem mit der Umkehr habe, gehen auch diese potentiellen Opfer von mir mehr als gern auf weitere Touren. Ihr Bruno

bergy

jeder, der schonmal in einer Extremsituation am berg mit der falschen Person/falschen Personen/einer ungünstigen gruppendynamik unterwegs war wird nachvollziehen können was für eine irrsinnige Situation sich ergeben kann obwohl oder gerade weil jede/r der handelnden vermeintlich sein bestes versucht, die situation zu lösen aber vielleicht nicht mehr als team denkt sondern nur noch für sich selbst. wir werden nie erfahren, was sich da genau abgespielt hat, wie diese zweierdynamik war.
Fakt ist, diese zweierseilschaft ist komplett gescheitert und die frau ums Leben gekommen und ich finde es ist ein Glück, dass dieser Prozess stattfindet. er beleuchtet ein wenig gesehenes Thema. beide hätten jederzeit umdrehen oder Hilfe holen können. sie hat es scheinbar probiert. ob er um Hilfe gebeten hat? Ich muss sagen…… ich vermute nein.

Sabine

@Bruno:
Die Aussagen der Ex sei nicht relevant.
Doch bei solchen Tätern schon. Genau wegen Männern wie dir, haben es Opfer so schwer.

bergdoc

Aus der Sicht, dass ich den Stüdlgrat als Hobbyalpinist schon geführt habe, kann ich das Urteil nicht nachvollziehen. Die Tour ist lang und anstrengend, aber hier hat es am grundlegendsten Wissen gefehlt.Allein so eine Tour mit Softboots zu machen erstaunt schon sehr, nicht zu verstehen ist, dass er überhaupt keinen Biwaksack besitzt, ist mir völlig unverständlich. Auch zur Adlersruhe abzusteigen, die geschlossen war, das verstehe wer will. Ich hätte da eine klare Verurteilung mit Haftstrafe ohne Bewährung erwartet.
Was ich aber genauso bemerkenswert fand, das Urteil erfolgte um 22.30 Uhr. Das wäre in D völlig undenkbar. Da muss man sich nicht wundern, wenn wie kürzlich in Berlin, verurteilte Straftäter wegen angeblicher Überlastung der Gerichte freigelassen werden müssen. Richter in D sollten sich vielleicht mal in Östrreich kundig machen, wie dort gearbeitet wird. Und der Verurteilte sollte sich überlegen, ob der Bergsport für ihn die richtige Sportart ist, vielleicht doch besser Golf oder Tennis, da muss er keine wirklichen Entscheidungen treffen.

Bruno

Wenn der Vorwurf "grob fahrlässige Tötung" lautet, gibt es eigentlich nur eine wichtige Frage - warum wurde (oder wurde nicht) spätestens zum Zeitpunkt des Auseinandergehens der Beiden die Bergwacht angerufen, um eine Rettungsaktion zu starten, egal, wie sie schließlich ausfällt.
Wobei auch diese Frage eine gewisse "Tragikkomik" enthält, da vor wenigen Jahren, wo man noch kein Handy zur Verfügung hatte, die Sache eh mit einem "Gottesurteil" (bzw. Gewissen) gefällt worden wäre.
Alles andere erscheint mir irrelevant und kann auf verschiedene Art interpretiert werden. Z.B. ob erfahren oder unerfahren, jeder Berggänger weiß, daß selbst der kleinste Fehler fatale Folgen haben kann, egal ob erfahren oder unerfahren, da jeder Einzelne sich bewusst sein muß, welche Tour er angehen will oder nicht, was er wagen will oder nicht.
Vollkommen daneben erscheint mir letzter Absatz, daß eine Ex eine solche ähnliche Situation mit dem Angeklagten erlebt haben soll. Da hat sich der Richter sehr vergriffen, da - einerseits müßte man diese Situation genau kennen, um sie überhaupt in diesem Fall zu applizieren, andererseits sind die Aussagen von "Exen" immer mit Vorsicht zu genießen. Daher vollkommen irrelevant, da der Richter die Pflicht hat, den konkreten Fall und die Fakten zu beurteilen. Da hat die Verteidigung leichtes Spiel.
Ebenso mit der "Auffindesituation". Nach 18 Stunden am Berg unter Extrembedingungen wüßte ich auch nicht mehr, wo ich war und was ich fühlte.
Bevor ich wieder Hiebe bekomme, muß ich anmerken, daß ich der Sache vollkommen neutral, ohne jegliches "Gut und Böse" der Beteiligten, ihrer Handlung und ihres Charakters zu verstehen versuche. So sollten das die StA und der Richter auch angehen. Allein das Wort "Tötung" impliziert ein aktives Handeln, die zum Tod eines anderen ausgerichtet ist, wodurch in diesem Fall einer der Beiden zum "Bösen" wird (durch sein Fehlverhalten) und es klingt durch, daß der Überlebende diesen Tod in Kauf nahm, was für mich vollkommen abstrus ist. Daher ist allein einzig die Antwort auf die Frage wichtig, die ich anfangs aufführte.
Egal, wie das Urteil lauten wird, wäre es für alle Bergsteiger interessant, dieses dann zu kennen. Bruno
PS Nebenbei zum letzten Absatz - ich habe in einer hiesigen Zeitung gelesen, die von dem Fall berichtete, daß sie bei Gewitter unterwegs waren. Soweit zum heutigen Journalismus.

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