Anklage wegen fahrlässiger Tötung

Alpinistin erfriert am Großglockner: Mutter der Toten verteidigt Angeklagten

Am 18. Januar 2025 geriet eine Zweierseilschaft am Großglockner in Bergnot, eine 33 Jahre alte Frau kam ums Leben. Gegen den Tourenpartner der Verstorbenen wurde Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Nun meldete sich die Mutter der verstorbenen Bergsteiger zu Wort – und verteidigte den Lebenspartner.

Tod am Großglockner: Alpinistin erfriert 50 Meter unterhalb des Gipfels erfror die Bergsteigerin.
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Update vom 11. Februar 2026 | Mutter der Toten verteidigt Angeklagten

Kurz vor Prozessbeginn nach dem Tod einer 33-Jährigen am Großglockner erhebt deren Mutter schwere Vorwürfe gegen die öffentliche Darstellung. Sie stellt sich hinter den angeklagten Partner der Verstorbenen. Vor dem Prozess gegen den Partner der Verstorbenen widerspricht sie entschieden der Darstellung, ihre Tochter sei eine unerfahrene Bergsteigerin gewesen.

Update vom 05. Dezember 2025 | Anklage gegen Bergpartner erhoben

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat Anklage gegen einen 36-jährigen Alpinisten erhoben. Er soll seine unerfahrene Freundin auf den winterlichen Stüdlgrat geführt, grobe Fehler begangen und sie schließlich erschöpft und unterkühlt zurückgelassen haben – rund 50 Meter unterhalb des Gipfelkreuzes des Großglockner. Die Frau erfror.

Update vom 31. Juli 2025 | Neues Gutachten soll Klarheit bringen

Die Ermittlungen stecken fest, es steht Aussage gegen Aussage. Deshalb hat das zuständige Gericht ein alpin-technisches Gutachten in Auftrag gegeben. Das soll abschließend klären, ob sich der Lebensgefährte und Tourenpartner der verstorbenen 33-Jährigen durch seine Handlungen am Unfalltag an ihrem Tod mitschuldig gemacht hat.

Die zuständige Staatsanwaltschaft Innsbruck hatte seit Januar auf Grundlage des Verdachts der grob fahrlässigen Tötung gegen den 36-Jährigen aus Salzburg ermittelt. Insbesondere das (zu späte?) Aktivieren der Rettungskette war bislang Streitpunkt zwischen dem Beschuldigten und den Rettern. Während der letzten Monate hatte die Staatsanwalt den Ablauf am Unfalltag minutiös rekonstruiert.

<p>Aufnahme von der Adlersruhe am Morgen des 19. Januar 2025.</p>

Aufnahme von der Adlersruhe am Morgen des 19. Januar 2025.

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Laut Bericht des ORF wurden die im Einsatz stehenden Alpinpolizisten sowie Bergrettung und Hubschrauberbesatzung befragt und die Aufnahmen der umliegenden Webcams ausgewertet. Außerdem, und das dürfte für die teils widersprüchlichen Aussagen entscheidend werden, fand eine Auswertung aller Telefonaufzeichnungen (Anrufprotokolle etc.) der Nacht statt. Der gesammelte Aktenberg soll nun einem Sachverständigen übergeben werden, der die Frage nach möglichem Fehlverhalten abschließend klären soll.

Laut einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft wird das Ergebnis in den kommenden Wochen erwartet. Auf Grundlage des Ergebnis wird entschieden, ob Anklage gegen den 36-Jährigen erhoben oder das Verfahren eingestellt wird.

Update vom 23. Juni 2025 | Polizei und Lebensgefährte beschuldigen sich gegenseitig

Vergangene Woche trat der Lebensgefährte der im Januar am Großglockner erfrorenen 33-Jährigen über seinen Anwalt mit einer Erklärung an die Öffentlichkeit. Darin erhebt er schwere Vorwürfe gegen Retter und Polizei. Der zentrale: Die Rettungskette sei trotz eines gegen Mitternacht abgesetzten Notrufs viel zu spät in Gang gesetzt worden.

Nachdem die Polizei am Abend des 18. Januar zum ersten Mal per Helikopter zum Grat geflogen war, sei noch "alles in Ordnung" gewesen, ließ der Beschuldigte über seinen Anwalt mitteilen. Erst kurz nach Mitternacht, als er den ersten Notruf abgesetzt habe, sei die Seilschaft in Bergnot gewesen. Im zweiten Notruf gegen 3:30 Uhr habe der 36-Jährige dies bestätigt. Dass die Einsatzkräfte erst um 10 Uhr am Folgetag eingetroffen waren, sei zu spät, so das Statement des Überlebenden.

Am gestrigen Sonntag (22. Juni) veröffentliche die Alpinpolizei eine Erwiderung und wirft dem Beschuldigten im Umkehrschluss vor, "zu Lasten der Alpinpolizisten Stimmung zu machen und ein Fehlverhalten herbeizuschreiben. [...] Alpinpolizisten, die sich unter Einsatz ihres eigenen Lebens der Rettung von in Not geratenen Personen verschrieben haben, aus verfahrenstaktischen Überlegungen im Vorfeld eines klärenden Verfahrens öffentlich in Misskredit zu bringen" sei inakzeptabel.

<p>Nächtliche Aufnahme der Seilschaft im oberen Drittel des Stüdlgrats.</p>

Nächtliche Aufnahme der Seilschaft im oberen Drittel des Stüdlgrats.

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Die Einsatzkräfte hätten die drohende Gefahr "bereits Stunden vor dem tödlichen Ereignis" klar erkannt und "intensive Ermittlungen" zur Identität der beiden am Stüdlgrat befindlichen Personen aufgenommen. "Obwohl eine telefonische Verbindung bestand, scheiterten mehrfache Versuche der Kontaktnahme. Trotz widriger Flugbedingungen ist der Polizeihubschrauber in den Nachtstunden aufgestiegen und konnte Sichtkontakt herstellen", so die Stellungnahme der Einsatzkräfte. 

Da sich jedoch beide Personen von den Rettern abgewandt hatten, sei der Hubschrauber wieder ins Tal zurückgekehrt. Erst nach Mitternacht sei schließlich der Rückruf des Begleiters eingegangen. "Das Vorliegen einer Notsituation wurde auch in diesem Telefonat nicht zum Ausdruck gebracht", so der Polizeibericht. Zu diesem Zeitpunkt seien die Winde am Berg bereits so stark gewesen, dass ein weiterer Flug nicht unter Lebensgefahr für die Einsatzkräfte möglich gewesen sei.

Laut dem Beschuldigten habe sich die Lage erst gegen Mitternacht zugespitzt, deshalb habe er laut seinem Anwalt im ersten Telefonat bereits Hilfe angefragt: "Da ist die bedauerlicherweise verstorbene Dame viel viel schwächer geworden. Um 00:35 Uhr hat mein Mandant ein Telefonat mit der Alpinpolizei gehabt. Er hat mitgeteilt, dass die Situation sehr schlecht ist. Es wurde ihm mitgeteilt, dass der Hubschrauber keinesfalls mehr kommen kann. Mein Mandant hat dann mehr als eineinhalb Stunden versucht, bei ihr zu bleiben, ihr gut zuzureden. Wie er gesehen hat, dass das nicht mehr geht, hat er die letzte Chance genommen und hat sich zu dieser Adlersruhe begeben in der Hoffnung, dass er dort noch Hilfe findet. Dort hat er wieder mit der Polizei telefoniert", so der Anwalt des Mannes.

<p>Die Einsatzkräfte unweit der Adlersruhe.</p>

Die Einsatzkräfte unweit der Adlersruhe.

© Polizei Tirol

Sein Mandat finde es unverständlich, dass die Rettungskette erst "so spät" in Gang gesetzt worden sei. Dem hält die Polizei entgegen, dass der Mann erst in seinem Anruf um 03:30 Uhr seine Notlage zu erkennen gegeben habe. Danach habe das Rettungsteam trotz widrigster Wetterbedingungen umgehend mit dem über fünfstündigen Aufstieg begonnen. Zwischenzeitlich wurde seitens der mit der Obduktion betrauten Gerichtsmedizin bekannt, dass die Verstorbene einen viralen Infekt gehabt habe.

"Vielleicht war das der Grund für diesen Leistungseinbruch", mutmaßt der Anwalt des Beschuldigten und betont die Unschuld des Begleiters: "Er bedauert unendlich, wie es so gekommen ist, und dass es so gekommen ist. Und ich als sein Verteidiger kann nur sagen, dass er aus strafrechtlicher Sicht nicht zu bestrafen ist, und dass das Verfahren eingestellt gehört." Der 36-Jährige habe nicht gewusst, dass die Frau krank gewesen sei.

Während für den Anwalt die Unschuld des 36-Jährigen feststeht ("Aus Sicht der Verteidigung war das Ableben der Frau ein tragischer Unglücksfall"), verweist die Polizei auf die Staatsanwaltschaft und das laufende Verfahren, das den Sachverhalt endgültig klären soll. Ob der Lebensgefährte der Toten vor Gericht erscheinen muss, ist derzeit noch offen.

Update vom 03. Juni 2025 | Stellungnahme des Mannes erwartet

Wie der ORF in berichtet, nähern sich die Ermittlungen zum dramatischen Todesfall am Großglockner ihrem Abschluss. Dem Lebensgefährten und Tourenpartner der erfrorenen 33-Jährigen wirft die Staatsanwaltschaft Innsbruck grob fahrlässige Tötung vor, die Ermittlungen hierzu dauern noch an. Laut ORF ist es möglich, dass zusätzlich ein alpintechnisches Gutachten in Auftrag gegeben wird. In einem solchen beurteilt ein Sachverständiger, ob der Beschuldigte am Berg fahrlässig gehandelt hatte.

Entgegen vorheriger Medienberichte hat der Beschuldigte sich bislang nicht öffentlich zu den Geschehnissen am höchsten Berg Österreichs geäußert. Sein Anwalt hat jedoch die Unschuld seines Mandanten betont und dessen Bedauern zum Ausdruck gebracht. Die Ermittler hingegen treibt vor allem die Frage um, weshalb die Seilschaft im Sturm bei Minusgraden nicht die mehrfachen Hilfsangebote in Anspruch genommen hatte.

Zuletzt war in der betreffenden Nacht gegen 23 Uhr ein Hubschrauber zum Grat aufgestiegen, eine Taubergung wäre jedoch laut Polizeibericht aufgrund des Föhnsturms nicht möglich gewesen. Noch immer werten die Ermittler Daten aus, um offene Fragen abschließend klären zu können. Darunter fallen die Auswertung des Obduktionsberichts, Webcam-Aufzeichnungen des Grats und die Daten der Sportuhren der Seilschaften. Auch seien laut ORF die Zeugenaussagen noch nicht vollständig ausgewertet.

Der Lebensgefährte der Verstorbenen will sich in den kommenden Tagen schriftlich an die Öffentlichkeit wenden. Dies bestätigte sein Anwalt dem ORF am 02. Juni.

Update vom 25. Februar 2025: Tourenpartner verweigert Aussage

Wie mehrere österreichische Medien, darunter der ORF, berichten, dauern die Ermittlungen zum Unfallhergang am Großglockner an. Der Tourenpartner der 33 Jahre alten Verstorbenen wird im Verfahren als Beschuldigter geführt, nachdem bekannt wurde, dass er die Frau 50 Meter unterhalb des Gipfels im Sturm zurückgelassen hatte. 

Nun wurde seitens der Tiroler Polizei bestätigt, dass der Mann gemäß seiner Rechte als Beschuldigter die Aussage verweigere. Für die kommenden Tage wird erwartet, dass der Anwalt des Mannes eine schriftliche Stellungnahme seines Mandanten veröffentlicht. In einem vorangegangen Statement hatte der 36-jährige Bergsteiger mitteilen lasse, dass ihm das Unglück "furchtbar leid tue", er in seinem Verhalten jedoch keine Schuld erkennen könne.

Damit reagierte der Beschuldigte auf einen TV-Beitrag des ORF, in dem Bergführer Zweifel und Kritik am Verhalten des Mannes geäußert hatten. Ein Bergführer sagte im Beitrag: "Was hat ihn überhaupt zu der Entscheidung bewogen, die Frau alleine zu lassen? Weil das war ja praktisch [...] ihr Todesurteil."

Hier nochmals der im ORF ausgestrahlte Beitrag:

Update vom 31. Januar 2025: Tourenpartner weist Schuld von sich

10 Tage nach dem dramatischen Tod einer Bergsteigerin am Stüdlgrat hat sich der Lebensgefährte und Tourenpartner der Frau über seinen Anwalt zu Wort gemeldet. "Es tue dem Mann furchtbar leid, er sei strafrechtlich nicht schuldig", zitiert der ORF den Anwalt des Mannes. Gegen den 36-jährigen Beschuldigten wurden Ermittlungen wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung aufgenommen, da er die Frau 50 Meter unterhalb des Gipfels zurückgelassen hatte.

Zudem wurde bekanntgegeben, dass die Seilschaft am Unglückstag erst gegen 13:30 Uhr den schwierigsten Abschnitt der Route erreicht hatte. "Zu diesem Zeitpunkt hätten sie bereits kurz vor dem Gipfel sein sollen", zitiert der ORF Bergführer Peter Suntinger.

Dieser fügt an: "Das war von der Zeit her einfach auch zum Scheitern verurteilt. Das ist der Punkt gewesen, wo die gesagt haben 'Hallo, das macht jetzt keinen Sinn mehr. Wir bringen uns beide in Gefahr' und vor allem er bringt sie in Gefahr. Trotzdem sind sie weitergeklettert". Die Verstorbene hatte laut Bericht erst vor einem Jahr mit dem Bergsteigen begonnen.

Update vom 23. Januar 2025: Ein Bergretter berichtet dem ORF

Toni Riepler, Einsatzleiter der Bergrettung Kals, hat im Interview mit dem ORF die Ereignisse der Nacht rekapituliert. Wichtig sei es, keine voreiligen Schlüsse zu ziehen, da sich die Bergsteiger in einer Ausnahmesituation befunden haben. Rettungsdecke und Biwaksack hatten die beiden Personen am Berg dabei, verwendet wurden sie jedoch nicht.

Das Video des ORF wurde auf YouTube hochgeladen, hier könnt ihr es direkt ansehen:

Dies kann auch der Einsatzleiter nicht erklären, verweist jedoch auf die extremen Sturmbedingungen und die Kälte in jener Nacht, die auch das Denk- und Urteilungsvermögen in Mitleidenschaft gezogen haben könnten. "Insbesondere das Gehirn funktioniert bei Kälte und unter Stress nicht mehr normal", so Riepler. Das müsse man sich stets vergegenwärtigen.

<p>Aufnahme der Webcam auf der Adlersruhe aus der Nacht des Geschehens. Der Lichtkegel zeigt den Bergsteiger auf dem Weg, um Hilfe zu holen.  </p>

Aufnahme der Webcam auf der Adlersruhe aus der Nacht des Geschehens. Der Lichtkegel zeigt den Bergsteiger auf dem Weg, um Hilfe zu holen. 

© Webcam Adlersruhe

Update vom 22. Januar 2025: Ermittlungen aufgrund Verdacht der fahrlässigen Tötung

Wie u. a. der ORF unter Berufung auf die Bergrettung berichtet, ermittelt die Alpinpolizei nach dem Kältetod einer 33-Jährigen gegen deren Tourenpartner wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung. In diesem Zusammenhang wurden weitere Details zu den Geschehnissen am Berg bekannt.

Bereits am Samstagabend hatten unbeteiligte Zeugen Alarm geschlagen, als sie kurz nach 20 Uhr Lichter am Großglockner beobachtet hatten, berichtet Polizeisprecher Christian Viehweider. Daraufhin sei ein Polizeihubschrauber zum Stüdlgrat ausgerückt, habe jedoch keine akute alpine Notlage feststellen können.

"Es sind Erhebungen über die Webcam und vor Ort getätigt worden. Man hat ermittelt, wer die zwei Personen sein könnten. Man hat unzählige Male versucht, die zwei Personen zu erreichen", zitiert der ORF Viehweider. Die Anrufe wurden jedoch nicht entgegengenommen, daher sei der Hubschrauber schließlich umgekehrt.

"Man hat am Großglockner Mobilfunkempfang"

Toni Riepler von der Bergrettung Kals bestätigte dem ORF, dass man am Großglockner Mobilfunkempfang habe. Dennoch war der Mann später in Richtung Adlersruhe abgestiegen, um die Einsatzkräfte zu alarmieren. "Prinzipiell ist Handyempfang, aber es ist schwierig, wenn der Wind so brutal geht – es war orkanartiger Wind, es war super kalt, es war sicher eine extreme Ausnahmesituation für die zwei", sagte Riepler dem ORF.

Und mutmaßt: "Vielleicht ist das Handy ausgefallen, vielleicht hat es eine technische Schwierigkeit gegeben. Vielleicht haben es die Leute mit kalten Fingern nicht mehr richtig bedienen können. Das weiß man nicht, das muss ermittelt werden", sagte er. Gegen 22 Uhr wurde nochmals ein Polizeihubschrauber angefordert, der laut Polizeibericht gegen 22:30 Uhr am Berg war und den Bereich um die Personen ausgeleuchtet hatte.

Zeugenbefragung in den nächsten Tagen geplant

Auch hier hätte das Alpinisten-Duo keine Anzeichen für eine Notlage erkennen lassen, weshalb der Hubschrauber ein weiteres Mal abgedreht habe, erklärt Viehweider. Ein voreiliges Urteil wolle man zu diesem Zeitpunkt nicht sprechen. "Der Körper, speziell das Gehirn funktioniert unter Kälte und Stress nicht mehr so, wie es normal funktioniert", so Riepler. "Insofern ist es ganz wichtig, dass man keine voreiligen Schlüsse zieht, sondern die Ermittlungen abwartet".

In den kommenden Tagen sollen Zeugen und der Tourenpartner der Verstorbenen befragt werden. 

20. Januar 2025 | Tot am Großglockner: Das hat sich ereignet

Der 36 Jahre alte Österreicher und seine 33 Jahre alte Lebensgefährtin waren gegen 6:45 Uhr von einem Parkplatz im Gemeindegebiet von Kals zur kombinierten Hochtour über den Stüdlgrat auf den Großglockner aufgebrochen. Wie die Alpinpolizei berichtet war die Seilschaft "aufgrund konditioneller und technischer Schwierigkeiten" nur langsam vorangekommen.

Gegen Mitternacht, also fast 18 Stunden nach dem Aufbruch, hatten die beiden noch immer nicht den Gipfel erreicht. Etwa 50 Meter unterhalb des höchsten Punkts gab die erschöpfte 33-Jährige an, nicht mehr weitergehen zu können. Deshalb machte sich ihr Begleiter schließlich alleine auf den Weg zur Adlersruhe, um den Notruf abzusetzen.

50 Meter unterhalb des Gipfels erfroren

Als dieser einging, machten sich Einsatzkräfte der Bergrettung Kals und Alpinpolizisten aus Lienz noch in der Nacht auf den Weg zum Berg. Eine Hubschrauberbergung war laut Bericht auch gegen Morgen aufgrund des starken Winds nicht möglich. Deshalb erreichten die Retter erst kurz nach 10 Uhr morgens die Stelle unterhalb des Gipfelkreuzes, wo der Mann seine Partnerin zurückgelassen hatte.

Der Arzt konnte nur mehr den Tod der leblosen Frau feststellen. Als wahrscheinliche Todesursache nannte er Erfrieren. Der Leichnam wurde terrestrisch geborgen und ins Tal gebracht.

Text von Lubika Brechtel