Schnell Kosten von mehreren Tausend Euro

Kostenübernahme trotz Eigenfehler? Wann Versicherungen eine Bergrettung zahlen – und wann nicht

Wer sich am Berg überschätzt oder schlecht vorbereitet ist, verliert nicht automatisch seinen Versicherungsschutz. Entscheidend sind die Vertragsbedingungen – allerdings gibt es klare Grenzen, etwa bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Kostenübernahme trotz Eigenfehler? Wann Versicherungen eine Bergrettung zahlen
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Kostenübernahme trotz Eigenfehler? Wann Versicherungen Bergrettungen zahlen

Nach einer aufsehenerregenden Rettungsaktion von Familien mit Kinderwagen in den Alpen stellen sich nicht wenige die Frage, ob ein Versicherungsschutz auch bei fahrlässigem Verhalten greift. Wer sich beim Wandern oder Bergsteigen überschätzt oder schlecht ausgerüstet ist, verliert dadurch nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nicht automatisch seinen Versicherungsschutz.

Fahrlässigkeit allein reiche in der Regel nicht für einen Ausschluss, so ein GDV-Sprecher. Entscheidend sei, welche Leistungen im konkreten Vertrag vereinbart sind. "Bei vorsätzlichem Verhalten kann der Versicherer die Leistung dagegen ausschließen." Generell gilt: Bei Notlagen in den Bergen kann etwa eine private Unfallversicherung oder eine Auslandskrankenversicherung für die Kosten einspringen, wenn Bergungs- und Rettungskosten mitversichert sind. 

Weil Hubschraubereinsätze laut GDV sehr teuer sind, sollte man Bergungs- und Rettungskosten dann in Höhe von mindestens 10.000 Euro absichern. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse, die sich laut dem Verband nach den Bestimmungen des jeweiligen Urlaubslandes richten, reichen demnach in aller Regel nicht aus, um die Kosten zu decken. Die Krankenkasse übernehme zwar grundsätzlich die medizinisch notwendige Rettung, aber nicht automatisch jede Bergung aus unwegsamem Gelände. Und reine Such-, Bergungs- oder Rückholkosten könnten ausgeschlossen sein.

Regeln des Bergsteigens missachtet = Versicherungsschutz in Gefahr

Beim Deutschen Alpenverein (DAV), der nach eigenen Angaben mehr als 1,6 Millionen Mitglieder hat, sind die Mitglieder über den Alpinen Sicherheitsservice ASS versichert. Dort gebe es in den Versicherungsbedingungen mehrere Ausschlusskriterien, wie ein DAV-Sprecher auf Anfrage mitteilt. Unter anderen besteht kein Versicherungsschutz bei vorsätzlich oder durch grob fahrlässiges Verhalten herbeigeführten Schäden, "insbesondere durch Außerachtlassen grundlegender, allgemein anerkannter Regeln des Bergsteigens".

Am Wochenende hatte eine Rettungsaktion in den österreichischen Alpen für Aufsehen gesorgt: Drei Familien mit Kleinkindern und Kinderwagen waren am Sonntag in Bergnot geraten. Wie die Tiroler Polizei am Montag mitteilte, mussten Rettungskräfte 36 Personen aus hochalpinem Gelände bergen, 14 davon unter Einsatz von zwei Helikoptern. Es wurde niemand verletzt, doch die offenbar nicht bergerfahrenen Wanderer würden eine Rechnung zur Bezahlung des Einsatzes erhalten, sagte ein Polizeisprecher. Ob sie versichert sind und, wenn ja, die Versicherung die Kosten erstattet, ist nicht bekannt.

1 Kommentar

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butrus

Naja, wenn ich eine Schlüssel-Versicherung abschließe und dann meinen Schlüssel verliere, dann erwarte ich von der Versicherung auch, dass diese zahlt, selbst wenn es "mein Fehler" war...