Wie viel Verantwortung trägt der Erfahrene?

Zwischen Eigenverantwortung und Führungsrolle: Die Auswirkungen des Großglockner-Prozesses

Nach dem Urteil im Großglockner-Prozess in Innsbruck ringt die Bergszene um eine Grundfrage: Wo endet Eigenverantwortung und wo beginnt Führungsverantwortung?

Zwischen Eigenverantwortung und Führungsrolle: Die Auswirkungen des Großglockner-Prozesses 
© Lubika Brechtel

Gruppenverantwortung am Berg: Lehren aus dem Großglockner-Prozess

Der Prozess um die tödlich verlaufene Winterbesteigung des Großglockners hat eine Grundsatzdebatte entfacht: Wer trägt Verantwortung in einer privaten Seilschaft? Das Landesgericht Innsbruck verurteilte den alpinistisch erfahrenen Lebensgefährten der erforenen 33-Jährigen wegen grob fahrlässiger Tötung zu fünf Monaten Haft auf Bewährung und 9600 Euro Geldstrafe. Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft legten Berufung ein. Doch unabhängig von einem somit noch nicht bestehendem rechtskräftigen Urteil steht die Frage der Verantwortung am Berg im Raum.

"Jeder ist erst einmal für sich selbst verantwortlich", sagt Michael Schott, Präsident des Verbands deutscher Berg- und Skiführer (VDBS) dem Merkur. Doch ganz eindeutig sei es wiederum nicht. "Letztlich kommt es auf die genauen Umstände an", sagt er. Oft sei "von vorneherein klar, dass einer aus der Gruppe am meisten Erfahrung hat", eine Führungssituation könne sich aber auch unterwegs ergeben oder wechseln, etwa wenn jemand ausfalle. Juristisch bewegt sich das Thema noch immer in einem Graubereich.

Dennoch ist diese Differenzierung zentral für das Innsbrucker Urteil: Richter Norbert Hofer sah die Führungsverantwortung eindeutig beim Angeklagten. Die verstorbene Frau sei "Galaxien" von dessen alpinistischem Können entfernt gewesen, sagte er während der Urteilsverkündung. Der 37-Jährige habe faktisch geführt – auch ohne formale Ausbildung.

Anwalt Ermacora: Urteil ist eine Zäsur

Der auf alpines Recht spezialisierte Innsbrucker Anwalt Andreas Ermacora ordnet das Urteil im Gespräch mit dem Standard als Zäsur ein: Es sei die erste strafrechtliche Verurteilung in Österreich im Zusammenhang mit einer "Führung aus Gefälligkeit". Das bekannte Piz-Buin-Urteil von 1998 habe eine zivilrechtliche Haftungsfrage betroffen. Eine strafrechtliche Verurteilung dieser Art habe es bislang nicht gegeben.

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Wertet das Urteil als Einschnitt: Andreas Ermacora.

© Simon Legner/commons.wikimedia.org

Exkurs: Das Piz-Buin-Urteil aus dem Jahr 1998

Das Piz-Buin-Urteil von 1998 ist ein wichtiges Grundsatzurteil zum Thema Haftung bei Bergtouren unter Freunden ("Gefälligkeitsführung"). Damals kam es bei einer Tour auf den Piz Buin zu einem Unfall innerhalb einer privaten Seilschaft. Eine weniger erfahrene Person war mit einem deutlich erfahreneren Bergsteiger unterwegs. Nach dem Unfall stellte sich die Frage, ob der erfahrenere Teilnehmer für Fehler bei der Tourenführung haftet.

Das Gericht stellte fest:

  • Auch bei privaten Bergtouren ohne Bezahlung kann eine Führungsverantwortung aus Gefälligkeit entstehen.

  • Wenn eine Person erkennbar die Führung übernimmt (z. B. Planung, Entscheidungen, Orientierung), trifft sie eine erhöhte Sorgfaltspflicht gegenüber weniger erfahrenen Teilnehmern.

  • Diese Verantwortung ist jedoch keine Erfolgsgarantie – Bergsport bleibt eine Gefahrengemeinschaft, in der grundsätzlich Eigenverantwortung gilt.

Wichtig: Das Urteil betraf zivilrechtliche Haftung (Schadenersatz) nach einem Unfall – keine strafrechtliche Verurteilung. Deshalb wird es häufig als juristische Grundlage für Diskussionen über Führungsverantwortung am Berg zitiert, auch im Zusammenhang mit aktuellen Fällen wie dem Großglockner-Prozess.

<p>Seilschaft am Piz Buin.</p>

Seilschaft am Piz Buin.

© IMAGO / Wilhelm Mierendorf

Fokus auf Sorgfalt, Planung und Umkehr

In Teilen der Szene löste das nun im Glockner-Prozess gefällte Urteil Unbehagen aus. Der Alpinist Peter Wörgötter etwa warnte im Standard-Gespräch öffentlich, wer als Erfahrener mit einer Gruppe unterwegs sei, müsse künftig "immer mit einer Verurteilung rechnen", wenn etwas passiere. Ermacora widerspricht: Man solle das "nicht überdramatisieren". Auch Günter Karnutsch, Sprecher der Salzburger Bergführerinnen und Bergführer, sieht keine generelle Verschärfung:

Für alle, die "einigermaßen gewissenhaft unterwegs sind, hat sich gar nichts geändert". Das Signal aus Innsbruck sei vielmehr, "dass man eben nicht ‚blauäugig‘ starten dürfe". Als Beispiel nennt er die gegenseitige Kontrolle der Lawinenverschüttetensuchgeräte. Wer darauf verzichte, könnte künftig eher in rechtliche Schwierigkeiten geraten. Damit verschiebt sich der Fokus: weg von einer pauschalen Kriminalisierung des Erfahreneren hin zur Frage, ob grundlegende Sorgfaltspflichten eingehalten wurden.

Im Prozess wurden dem Verurteilten zahlreiche "Sorgfaltswidrigkeiten" angelastet: unzureichende Planung, ungeeignete Ausrüstung der Partnerin, verspäteter Notruf, das Zurücklassen der Frau ohne Biwaksack oder Rettungsdecke, obwohl beides vorhanden gewesen sei. Ein Gutachten kam zu dem Schluss, dass das Paar "spätestens am Frühstücksplatzl hätte umkehren müssen". Richter Hofer schloss sich dieser Einschätzung an.

<p>Wer trägt die Verantwortung auf Tour?</p>

Wer trägt die Verantwortung auf Tour?

© picture alliance / imageBROKER

Gerade das Umkehren gilt vielen als neuralgischer Punkt. "Das fehlende Gefahrenbewusstsein und die mangelhafte Risikoeinschätzung" seien häufige Fehler, sagt Experte Schott. Vor allem wenn sich Bedingungen plötzlich ändern. "Damit umzugehen und rechtzeitig umzudrehen, damit tun sich viele schwer." Der Großglockner-Fall wird so auch zur Mahnung gegen falschen Ehrgeiz. 

Warum trotz offensichtlicher Überforderung weiter aufgestiegen wurde, blieb im Prozess unbeantwortet. Doch die Lehre formulieren viele in der Szene klar: Erfahrene müssen sich den Schwächeren anpassen. "Der schwächste Teilnehmer gibt vor, wie es weitergeht", betont Schott. Schuldzuweisungen seien fatal, entscheidend sei Kommunikation.

Ausrüstung ersetzt keine Entscheidung

Paradox ist, dass Bergsport heute professioneller wirkt denn je: Wetterbericht, Lawinenlage, Hightech-Ausrüstung. Doch Schott warnt: "Durch die Ausrüstung sind viele risikoreicher unterwegs. Aber das ist keine Sicherheitsausrüstung, die einem Sicherheit gibt, das ist eine Notfallausrüstung." Mit ihr müsse man umgehen können. Der Innsbrucker Prozess zeigt, dass moderne Ausrüstung allein nicht vor Fehlentscheidungen schützt und dass unterlassene Maßnahmen juristische Folgen haben können.

Richter Hofer argumentierte, die 33-Jährige hätte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit überlebt, "wenn man die geeigneten Maßnahmen gesetzt hätte", etwa früher umgekehrt oder den Notruf gewählt hätte.

Fazit von ALPIN-Redakteurin Lubika Brechtel: Ein Urteil mit Signalwirkung

Für ALPIN durfte ich am 19. Februar 2026 den Prozess in Innsbruck vor Ort begleiten und konnte mir anhand der Befragung des Angeklagten, der Zeugen und zahlreicher Sachverständiger selbst ein Bild machen. Was nach mehreren Wochen noch immer in mir nachhallt: Wie kann einem vermeintlich erfahrenen Alpinisten, der bereits anspruchsvolle Nordwände bewältigt hat, so eine Reihe an Fehlern unterlaufen?

Gleichzeitig kreist in meinem Kopf noch immer die Frage, weshalb die mit mir nahezu gleichaltrige und sicher genauso selbstbewusste Kerstin nicht gehandelt hat, als sie noch Kraft dazu hatte? Ihr Sterbetag ist eine einzige Verkettung von Versäumnissen, Fragezeichen und Ungereimtheiten. Die Tote kann sich nicht mehr äußern, Thomas P. wird es nicht.

<p>Redakteurin Lubika Brechtel an der Glocknerwand.</p>

Redakteurin Lubika Brechtel an der Glocknerwand.

© Privat

Fünf Monate auf Bewährung und 9.600 Euro. So viel ist es juristisch "wert", einen völlig entkräfteten, zum Schluss bewegungsunfähigen Menschen auf 3740 Metern zurückzulassen – mit der Gewissheit, dass damit dessen Todesurteil unterschrieben ist. Eine Schuld, mit der Thomas P. leben muss. Auch die Welle aus Hass im Netz und im realen Leben muss er aushalten. Ob das Urteil gegen ihn hält, abgemildert oder verschärft wird, bleibt abzuwarten. Beide Seiten, Staatsanwaltschaft und Verteidigung, haben Berufung eingelegt.

Sicher ist: Die alpine Gemeinschaft wird sich weiter mit der Balance zwischen Eigenverantwortung und faktischer Führungsrolle auseinandersetzen müssen. Das Gericht hat nicht das Risiko am Berg kriminalisiert. Es hat die Frage gestellt, wann aus Kameradschaft Verantwortung wird und aus Erfahrung Pflicht. Der Großglockner-Prozess in Innsbruck markiert damit keinen Paradigmenwechsel, sorgt aber für eine Schärfung des Bewusstseins. Eine Schärfung, die hoffentlich in vielen Seilschaften und Bergpartnerschaften positiven Nachhall finden wird.

<p>Lubika Brechtel hat den Prozess in Innsbruck vor Ort begleitet.</p>

Lubika Brechtel hat den Prozess in Innsbruck vor Ort begleitet.

© privat

Text von Lubika Brechtel

3 Kommentare

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kris

Spricht mir aus der Seele. Wie kann ein angeblich so erfahrener Alpinist so viele Fehler machen? Warum hat eine angeblich so erfahrene Alpinistin nicht Stop gesagt?

Florian

Ich habe auch schon Stimmen gehört, dass man mit einer Ausbildung (z.B. Trainer C Bergwandern) nun faktisch keine privaten Touren mehr unternehmen könne, ohne die Verantwortung für die ganze Gruppe zu tragen. Diese Ansicht teile ich nicht, so lange man nicht grob fahrlässig Gruppenmitglieder in Gefahr bringt. Dennoch werde ich zukünftig nicht nur bei Führungstouren sondern auch im Freundes- und Kollegenkreis eher defensiv handeln und insbesondere Entscheidungen klar der ganzen Gruppe kommunizieren.

Bruno

Ja, Frau Brechtel, Ihrem Fazit kann ich nur zustimmen, vor allem der letzte Satz ist wunderbar geäußert - "Schärfung des Bewusstseins"; also aus der Sache zu lernen - mit einem bestmöglichen Wissen und nicht mit Gefühlsduselei eine Tour zu planen, nachzudenken, mit welchen Partnern man die gegebene Tour macht, ob diese dazu befähigt sind, was alles eintreten kann und wie man dann vorgeht.
Strafrechtlich wird jetzt ja "nur" ein Handeln von 2 Personen beurteilt, das zum Tod einer der Personen führte. Da es in diesem Fall beinahe nur irrationale (Teil-)Handlungen (ewig langsames Vorankommen der 2, Nichtabbrechen der Tour, Krankheitszustand einer Person, keine klare Kommunikation der 2 Personen mit der Bergwacht, Nichtbenutzen der vermutlich lebensrettenden Ausrüstung, schließlich das irrsinnige Fort- und Weiterlaufen etc. etc.) gab, möchte ich nicht Richter sein. Wie soll man irrationales Verhalten verurteilen? Allein ein vollkommen banaler Anruf des Manns oder der Frau bei der Bergwacht hätte dieses Ende beinahe sicher abgewendet; aber jedes dieser vollkommen unglaublichen Teilstücke hat zu dieser Katastrophe geführt und man kann eigentlich jetzt nur hoffen, daß ein wenig mehr Vernunft in den Bergen eintritt, wobei diese gerade wieder wie zu lesen, von Skifahrern torpediert wird, die ohne LSG in Terrain mit Lawinengefahr 4 gehen.
Leider wurde und wird vermutlich nur der letzte vollkommen irrationale Schritt des Mannes vor Gericht und in den sog. soz. Netzwerken verurteilt und zur "Sensation" gemacht, aber das Gesamte vollkommen außer Acht gelassen, was auch nicht unbedingt zu einer "Schärfung des Bewusstseins" führen wird. Wie ich in vielen Kommentaren las, eher im Gegenteil. Nochmals Danke für den Artikel und die Diskussionen, sehr lehrreich! Bruno