Hätten die Wege gesperrt werden müssen?

Piz Cengalo: Prozess um tödlichen Bergsturz beginnt

Neun Jahre nach dem Bergsturz von Bondo wird vor Gericht geklärt, ob Behörden und Fachleute Mitschuld am Tod von acht Wanderern am Piz Cengalo tragen. Die Staatsanwaltschaft fordert Geldstrafen für fünf Angeklagte.

Die Sciora Hütte des SAC, im Hintergrund die Sciora-Gruppe.
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Bondo-Prozess: Hätten die Wanderwege gesperrt werden müssen?

Neun Jahre nach dem verheerenden Bergsturz von Bondo in Graubünden beschäftigt die Katastrophe nun ein Schweizer Gericht. In Pontresina müssen sich fünf Angeklagte wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung verantworten. Unter den acht Todesopfern des Unglücks vom August 2017 waren auch vier Deutsche. Die Staatsanwaltschaft fordert Geldstrafen gegen die damalige Gemeindepräsidentin, Mitarbeiter des Kantons sowie einen externen Geologen.

Im Zentrum steht die Frage, ob die Gefahrenlage am Piz Cengalo bereits vor dem Bergsturz so eindeutig war, dass die betroffenen Wanderwege hätten gesperrt werden müssen. Am 23. August 2017 lösten sich am 3369 Meter hohen Piz Cengalo rund drei Millionen Kubikmeter Fels. Die Gesteinsmassen stürzten ins Tal, lösten Murgänge aus und verschütteten Wanderwege meterhoch. Acht Wanderer kamen ums Leben, darunter vier Deutsche sowie Opfer aus der Schweiz und Österreich.

<p>Ein zerstörtes Haus in Bondo im Jahr 2017.</p>

Ein zerstörtes Haus in Bondo im Jahr 2017.

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Angehörige hatten erneute Untersuchung erzwungen

Die Ermittlungen waren zunächst eingestellt worden. Damals lautete die Einschätzung, der Bergsturz sei in diesem Ausmaß nicht vorhersehbar gewesen. Angehörige der Opfer akzeptierten dies jedoch nicht und gingen gegen die Einstellung des Verfahrens vor. Ein später eingeholtes Gutachten kam zu einer anderen Bewertung: Angesichts der bekannten Gefahrenlage wäre eine vorsorgliche Sperrung der Wanderwege angebracht gewesen.

Für die Staatsanwaltschaft ist dieser Punkt zentral. Eine solche Sperrung hätte die Todesfälle wahrscheinlich verhindert, erklärte sie zum Prozessauftakt. Auch für die Familie des deutschen Opfers Helmut Karalus ist vor allem diese Neubewertung entscheidend. Seine Tochter Dorothea Barth sagte der dpa, ihrer Familie gehe es nicht in erster Linie um eine Verurteilung. Wichtig sei vielmehr, dass die Frage der Verantwortung noch einmal umfassend geprüft werde.

Zugleich räumte sie ein, dass es bei der Einschätzung der damaligen Gefahrenlage einen Ermessensspielraum gegeben habe. Der Prozess ist auf drei Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird erst zu einem späteren Zeitpunkt erwartet.

Der Bergsturz von Bondo 2017: Das ist passiert

Am 23. August 2017 brachen am Piz Cengalo (3369 m) oberhalb des Bergeller Dorfs Bondo rund drei Millionen Kubikmeter Fels ab. Die Gesteinsmassen lösten anschließend Murgänge aus, die weit ins Tal vordrangen und Teile des Ortes zerstörten. Acht Wanderer wurden von den Gesteinsmassen überrascht und kamen ums Leben. Bereits zuvor hatte es in dem Gebiet Felsabbrüche gegeben. Genau diese Vorgeschichte spielt im aktuellen Verfahren eine zentrale Rolle: Das Gericht muss nun klären, ob die vorhandenen Warnzeichen ausgereicht hätten, um die Wanderwege vorsorglich zu sperren.

Bei Naturkatastrophen ist die juristische Verantwortung besonders schwer zu beurteilen. Entscheidend ist nicht, ob ein Ereignis vollständig vorhersehbar war, sondern ob Verantwortliche anhand der damals verfügbaren Informationen eine konkrete Gefahr erkennen konnten und zumutbare Schutzmaßnahmen hätten ergreifen müssen. Im Fall Bondo geht es deshalb weniger darum, ob der Bergsturz selbst exakt prognostizierbar war. Im Mittelpunkt steht vielmehr, ob angesichts der nachweislich bekannten Felsbewegungen und Warnsignale eine vorsorgliche Wegsperre geboten gewesen wäre. Genau diese Schwelle zwischen allgemeinem Restrisiko und verletzter Sorgfaltspflicht wird das Gericht prüfen.

<p>Die Armee räumt vom Murgang betroffene Häuser.</p>

Die Armee räumt vom Murgang betroffene Häuser.

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Mehr Prozesse nach Bergunfällen?

Ob Verfahren gegen Verantwortliche im Bergsport statistisch zunehmen, lässt sich nicht belastbar sagen. Auffällig ist aber, dass 2026 gleich mehrere Urteile die Frage nach Führungsverantwortung und Sorgfaltspflichten am Berg in den Mittelpunkt gerückt haben. Dabei geht es längst nicht nur um professionelle Bergführer: Auch innerhalb privater Seilschaften kann entscheidend werden, wer aufgrund größerer Erfahrung faktisch die Führung übernimmt.

  • Großglockner: Urteil wegen fahrlässiger Tötung nach Kältetod

    Besonders weitreichend ist der Großglockner-Fall. Im Januar 2025 war eine 33-Jährige bei einer Winterbesteigung knapp unterhalb des Gipfels erfroren. Das Landesgericht Innsbruck verurteilte ihren deutlich erfahreneren Partner im Februar 2026 wegen grob fahrlässiger Tötung zu fünf Monaten Haft auf Bewährung und 9600 Euro Geldstrafe. Entscheidend war unter anderem, dass das Gericht ein "faktisches Führungsverhältnis" annahm. Dem Mann wurden außerdem unzureichende Tourenplanung, ein zu später Abbruch und eine verspätete Alarmierung der Rettungskräfte angelastet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

  • Zugspitze: Bergführer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

    Auch ein Unfall im Umfeld einer geführten Zugspitztour hatte strafrechtliche Folgen. Im August 2025 war eine Teilnehmerin im Reintal von der Strömung des dortigen Gebirgsbachs erfasst und über einen Wasserfall gerissen worden. Der Bergführer hatte die Frau zuvor zum Baden in einem natürlichen Becken ermuntert. Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen verurteilte ihn im April 2026 wegen fahrlässiger Tötung zu 150 Tagessätzen à 20 Euro. Der Fall unterstreicht die besondere Sorgfaltspflicht professioneller Führer gegenüber ihren Gästen.

  • Meiringen: Tourenleiter nach Lawinentod verurteilt

    Im August 2026 folgte in der Schweiz ein weiteres vielbeachtetes Urteil. Ein Tourenleiter wurde wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung verurteilt, nachdem 2023 bei einer Skitour bei Meiringen eine 18-jährige US-Amerikanerin und ein gleichaltriger Brite von einer Lawine erfasst worden waren. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass er die Routenwahl nicht ausreichend an die damalige Lawinensituation angepasst hatte. Die zweite Abfahrt führte durch steiles Gelände; gewarnt worden war an diesem Tag insbesondere vor Lawinen im schwachen Altschnee. Der Co-Leiter wurde dagegen freigesprochen. Das Urteil kann angefochten werden.

Die Fälle bedeuten nicht, dass nach jedem Bergunfall automatisch strafrechtliche Konsequenzen für Begleiter drohen. Bergsport bleibt mit einem akzeptierten Eigenrisiko verbunden. Die Gerichte scheinen jedoch zunehmend genauer zu prüfen, ob eine besondere Verantwortung besteht – als professioneller Bergführer, Tourenleiter oder auch als deutlich erfahrenerer Partner in einer privaten Seilschaft. Entscheidend sind dann Fragen wie: War die Gefahr vorhersehbar? Wurden anerkannte Sicherungstechniken beachtet? Hätte die Tour abgebrochen oder eine andere Route gewählt werden müssen? Und hätte eine zumutbare Entscheidung den Tod verhindern können?

Der Bondo-Prozess verschiebt diese Verantwortungsfrage erneut: weg von der unmittelbaren Tourenführung hin zu Behörden und Fachleuten, die aufgrund ihres Wissens ggf. verpflichtet gewesen wären, vor einer objektiven Naturgefahr zu warnen oder Wege zu sperren. Damit reiht sich der Prozess in eine breitere Debatte darüber ein, wo im Bergsport Eigenverantwortung endet und rechtlich relevante Verantwortung anderer beginnt.

Text von Lubika Brechtel

1 Kommentar

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Ingo

Schon 2 Tage vor dem gewaltigen Bergsturz hat es bereits eine riesige Felslawine am Cengalo gegeben. Die hat eine Bergsteigergruppe um Ralf Dumjovic in einem Video auf YT dokumentiert. Schon da hätten alle Wege sofort gesperrt werden müssen. Ich kann das leider nicht verlinken, weil das hier nicht erlaubt ist.